Jahr für Jahr zeigen die Statistiken beträchtliche Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern. Nun soll eine neue Travailsuisse-Plattform Abhilfe leisten.
Travail.Suisse
Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Travail.Suisse lanciert heute eine Plattform gegen Lohndiskriminierung.
  • Diese soll das revidierte Gleichstellungsgesetz (GIG) verstärken.

Lohndiskriminierung ist in der Schweiz ungebrochen hoch. Im Durchschnitt verdienen Frauen jährlich 7'700 Franken weniger als Männer – und das für die gleiche Arbeit.

Morgen tritt deshalb das revidierte Gleichstellungsgesetz (GIG) in Kraft. Von da an haben Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden 12 Monate Zeit, um eine Lohnanalyse vorzunehmen.

Neue Plattform verstärkt das Gleichstellungsgesetz

Für Travailsuisse ist das Gesetz wichtig, es greift aber nicht weit genug. Deshalb lancieren der Dachverband der Arbeitnehmenden gemeinsam mit Syna und Transfair die Plattform «Respect8-3.ch».

Lohnungleichheit
Befürworter von Lohntransparenz sehen grosse Vorteile für die Lohngleichheit. - pixabay

Darauf können sich Unternehmen registrieren, die eine Lohnanalyse durchgeführt haben. Diese Unternehmen haben schneller als vom Gesetz vorgesehen die Löhne überprüft und können sich so als Vorreiter der Lohngleichheit positionieren.

Ausserdem können sich auch Unternehmen mit 50 bis 99 Mitarbeitenden auf der Plattform registrieren und so ihren Einsatz gegen die Lohndiskriminierung auch ohne gesetzliche Pflicht zeigen.

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Schwarze Liste zeigt ignorante Unternehmen

«Die Plattform Respec8-3.ch bietet uns die Gelegenheit zu zeigen, dass wir über unsere Sozialpartnerschaften die Lohngleichheit seit langem leben. Gleichzeitig kann Transfair dank der Plattform anderen Unternehmen aufzeigen, wie auch sie zu Vorreitern der Lohngleichheit werden können», sagt Albane Bochatay, Projektleiterin beim Transfair.

Während in einem ersten Schritt eine weisse Liste die Best Practices hervorhebt, wird die Plattform zukünftig mit einer schwarzen Liste ergänzt. Dort werden diejenigen Unternehmen aufgeführt, die sich nicht an die Vorgaben der GlG-Revision halten.

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