Der Nationalrat beugt sich wegen eines drohenden Referendums nochmal über das Strassenverkehrsgesetz: Raser sollen weiterhin mindestens ein Jahr ins Gefängnis.
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Im Sommer entschied das Parlament, dass Raser nicht mehr zwingend ins Gefängnis müssen. Nun soll das neue Strassenverkehrsgesetz erneut diskutiert werden. - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat will das neue Strassenverkehrsgesetz nochmal diskutieren.
  • Im Sommer waren sich die Räte einig, dass Raser nicht mehr zwingend ins Gefängnis sollen.
  • Nun prüfen sie wegen eines drohenden Referendums einen Kompromiss.

Das Parlament nimmt sich das Strassenverkehrsgesetz nochmal vor: In der Sommersession wurde der neue Raserartikel verabschiedet, mit dem eine Gefängnisstrafe für Raserinnen und Raser nicht mehr zwingend ist. Die Gerichte sollen damit einen grösseren Ermessensspielraum erhalten.

Die Stiftung Roadcross Schweiz, die Betroffene von Verkehrsunfällen begleitet, ist damit aber nicht einverstanden: Nach der Sommersession hatte sie mitgeteilt, das Referendum zu ergreifen, falls das Parlament den Artikel nicht noch einmal überdenken sollte.

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Raser, die in die Radarfalle tappen, sollen künftig weniger hart angefasst werden können, meinte das Parlament noch im Sommer. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Die Drohung der Stiftung zeigte Wirkung: Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) schlug ihrem Rat vor, einen Kompromiss zu suchen. Mit diesem soll Rasern nach wie vor mit der nötigen Härte begegnet und den Gerichten gleichzeitig mehr Ermessensspielraum verschafft werden.

Raser sollen mindestens ein Jahr ins Gefängnis

Konkret schlägt die Kommission vor, dass ein Raserdelikt weiterhin grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden soll. Davon abgewichen werden könnte nur dann, wenn das Tempo aus «achtenswerten Gründen» überschritten wurde oder wenn beim Täter oder der Täterin kein Eintrag im Strafregister wegen Verletzung von Verkehrsregeln vorliegt.

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Radarfalle. - Kantonspolizei ZH

Zudem will die Kommission die Mindestdauer für einen Führerausweisentzug eines Rasers bei mindestens 24 Monaten belassen. Um bis zu zwölf Monate reduziert werden könnte die Sanktion nur dann, wenn die Mindestfreiheitsstrafe ebenfalls unterschritten würde. Diese Vorschläge diskutiert der Nationalrat am (heutigen) Dienstag. Am Donnerstag behandelt dann der Ständerat den Kompromiss.

Auch in weiteren Punkten nicht einig

Die Strafen für Raser sind Teil der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes. Die Rate waren sich dabei noch in zwei letzten Punkten nicht einig, über die der Nationalrat am Dienstag ebenfalls diskutiert. Zum einen geht es um die Frage, ob Zweiräder auf Trottoirs abgestellt werden dürfen und ob jemand, der öffentlich vor Verkehrskontrollen warnt, bestraft werden darf.

Diese beiden Punkte dürfen am Dienstag bereinigt werden: Die KVF-N beantragt ihrem Rat, den Beschlüssen der kleinen Kammer zu folgen und zu beschliessen, dass Zweiräder nicht auf Trottoirs abgestellt werden dürfen und dass weiterhin bestraft werden kann, wer öffentlich vor Verkehrskontrollen warnt.

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