Der Nationalrat lehnt es ab, das nationale Obligationenrecht wegen der Bedürfnisse des Tessins anzupassen.
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Bundesratspräsident Guy Parmelin, Mitte, spricht zur Grossen Kammer an der Sommersession der Eidgenössischen Räte, am Dienstag, 1. Juni 2021 im Nationalrat in Bern. - Keystone

Der Nationalrat hat am Dienstag eine Standesinitiative aus dem Südkanton abgelehnt, mit welcher das Tessin die Forderungen der kantonalen Verfassungsinitiative «Prima i nostri!» umsetzen wollte. Konkret hätten damit Arbeitnehmende besser vor «Austauschkündigungen» geschützt werden sollen.

Derzeit gebe es keinen Schutz vor einer «Austauschkündigung», schreibt der Kanton in seiner Vorlage. Gemeint ist eine Kündigung in zwei Fällen: entweder mit dem Ziel, eine Person zu entlassen, um eine andere gleichqualifizierte Person mit tieferem Lohn einzustellen oder zum anderen eine Kündigung, wenn sich Arbeitnehmende aufgrund eines Arbeitskräfteüberschusses weigern, eine hohe Lohneinbusse zu akzeptieren.

Der Nationalrat lehnte das Ansinnen mit 99 zu 76 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die vorberatende Kommission anerkenne die besondere Lage des Tessins als Grenzkanton, sagte Judith Bellaïche (GLP/ZH). Es sei aber nicht gerecht, das Obligationenrecht aufgrund von Bedürfnissen aus einer Region für die gesamte Schweiz zu ändern. Eine Änderung mit zusätzlichen Regulierungen könne zudem kontraproduktiv sein. Die Grenzkantone könnten dem Druck auf dem Arbeitsmarkt zudem anders begegnen, etwa mit den Gesamt- und Normalarbeitsverträgen.

Die Standesinitiative geht in den Ständerat.

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