Der Bundesrat soll die Pensionskassen mit einer Anpassung der AHV-Verordnung kompetenter machen beim Risikomanagement. Der Nationalrat nahm den Vorstoss an.
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Der Bundesrat soll die Pensionskassen mit einer Anpassung der AHV-Verordnung kompetenter machen beim Risikomanagement. Der Nationalrat hat einen entsprechenden Vorstoss seiner Gesundheitskommission gegen den Willen der Landesregierung mit 123 zu 65 Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen.

Von den Kassen müsse mehr Anlagekompetenz inklusive Wissen zur «Green Finance» eingefordert werden, begründete eine Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) ihren Vorstoss. Das Risikomanagement müsse umfassender werden und auch die spezifischen Risiken der einzelnen Kassen berücksichtigen.

Versicherte hilflos ausgeliefert

Schliesslich seien die überholten Anlagelimiten zu streichen, weil sie falsche Sicherheit brächten und den verantwortlichen Organen teilweise die Verantwortung entzögen. Die Orientierung an fixen Limiten bedeute zudem tiefe Renditen.

Die Anlagerendite, der sogenannte «dritte Beitragszahler», könnte nach Einschätzung der Kommissionsmehrheit mit einer Anpassung der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) verbessert werden. Das Potenzial sei enorm.

Die Versicherten seien ihrer Kasse diesbezüglich aber hilflos ausgeliefert, sagte Andri Silberschmidt (FDP/ZH) im Namen der Mehrheit der Kommission. Es gebe keine Mindestanforderungen an das Wissen der Entscheidungskräfte. Dem Bundesrat sei das Milizsystem wichtiger. Ein beträchtlicher Teil der Renditeunterschiede sei auf das unterschiedliche Anlagewissen in den Stiftungsräten zurückzuführen.

Diese Analyse teilten der Bundesrat und eine Minderheit der Kommission nicht. Erstens könne sie nicht in die Befugnisse der Stiftungsräte der Kassen eingreifen, hält die Landesregierung in ihrer ablehnenden Antwort auf den Vorstoss fest.

Stiftungsräte sind keine Anlageexperten

Zweitens seien viele Attribute des Vorsichtsprinzips in der Verordnung bereits implementiert. Limiten würden die Vorsorgeeinrichtungen keinesfalls an einer risiko- und ertragsgerechten Vermögensverwaltung hindern. Sie seien aber wichtig im Bereich von illiquiden Anlagen und Anlagen mit einem Hebel wichtig.

Stiftungsräte seien drittens in aller Regel nicht aus Anlageexperten zusammengesetzt. Deshalb seien Limiten «eine einfache und günstige Möglichkeit, die Umsetzung des Vorsorgeprinzips sicherzustellen».

Insgesamt hat sich das bisherige Vorgehen laut Bundesrat bewährt. Eine Änderung dränge sich nicht auf. Die von der Kommission vorgeschlagenen Massnahmen würden auf jeden Fall zu höheren Kosten führen. Höhere Renditen wären hingegen kaum wahrscheinlich.

Barbara Gysi (SP/SG) warnte im Namen der Kommissionsminderheit vor einem «Risikopoker» der Stiftungsräte. Hier gehe es nur darum, die Risiken zu lockern. Der Finanzblick alleine könne auch schaden. Es seien bereits heute genügend Grundlagen für das Risikomanagement vorhanden.

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