Grossratskommission will ÖV-Wünschen der Regionen Gehör verschaffen

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Bern,

Die vorberatende Grossratskommission möchte das Angebot im öffentlichen Verkehr in den nächsten Jahren stärker ausbauen als die Regierung. In der Anfang März beginnenden Frühlingssession des Kantonsparlaments will sie Anliegen der Regionen einbringen, die vom Kanton nicht als prioritär eingestuft wurden.

Das Berner Kantonsparlament wird im März über das Angebot des öffentlichen Verkehrs im Kanton Bern debattieren. (Symbolbild)
Das Berner Kantonsparlament wird im März über das Angebot des öffentlichen Verkehrs im Kanton Bern debattieren. (Symbolbild) - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Aufgenommen werden sollen diese Anliegen in den sogenannten Verkehrsbeschluss für die kommenden vier Jahre. Über ihn debattiert der bernische Grosse Rat im März.

Die vorberatende Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission unterstützt das geplante ÖV-Angebot im Kanton, wie sie in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Eine Mehrheit möchte aber das Angebot auf bestehenden Linien des Regionalverkehrs gezielt ergänzen.

Die Mehrkosten dafür würden sich auf jährlich 3,4 Millionen Franken für den Kanton und 1,7 Millionen Franken für die Gemeinden belaufen.

Zu reden geben dürfte in der Session ein weiteres Verkehrsgeschäft, nämlich die Sanierung der Tramlinie 6 vom Bahnhof Bern ins Fischermätteli. Hier ist weiterhin umstritten, ob eine Umstellung auf Busverkehr nicht die bessere Lösung wäre.

Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Grossen Rat zudem, eine Bedingung für die anstehende Gesamtsanierung der Tramlinie in den Angebotsbeschluss zu schreiben: Zusätzliche Investitionskosten, die durch die Sanierung der Tramlinie gegenüber einer Umstellung auf Busbetrieb entstehen, dürfen nach ihrem Willen nicht vom Kanton finanziert werden.

Damit will die Kommissionsminderheit eine Forderung aus einem Vorstoss umsetzen, den der Grosse Rat in der Wintersession 2025 einstimmig als Postulat überwiesen hat.

Die Kommissionsmehrheit sträubt sich gegen das Vorhaben. Es käme einem Paradigmenwechsel gleich, denn der gesetzlich vorgesehene Kostenteiler sehe vor, dass bei Investitionen im Ortsverkehr grundsätzlich eine Kostenübernahme von zwei Dritteln durch den Kanton und von einem Drittel durch die Gemeinden gelte.

Die Mehrheit befürchtet, dass dadurch künftig auch in weiteren Fällen ÖV-Investitionen auf die Gemeinden abgewälzt würden.

Ergänzend zum Angebotsbeschluss schafft der Investitionsrahmenkredit 2027-2030 die finanzielle Grundlage für anstehende Erneuerungen der ÖV-Infrastruktur, unter anderem für Depots und Werkstätten des Busverkehrs oder für die Traminfrastruktur.

Die Kommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig die Annahme des Rahmenkredits. Mit 60 Millionen Franken fällt er für die Periode 2027-2030 verhältnismässig tief aus, weil laufende Grossprojekte wie etwa der Ausbau des Bahnhofs Bern bereits durch frühere Kredite finanziert sind.

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