Die Folgen der Inflation sind am Mittwoch erneut Thema im Bundeshaus. Als Erstrat befindet de Nationalrat über eine Vorlage, mit der AHV-Rentnerinnen und Rentner ausnahmsweise den vollen Teuerungsausgleich erhalten würden.
Bundeshaus Bern
Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Ob das Anliegen in der grossen Kammer eine Mehrheit findet, ist aber ungewiss, obwohl in der Herbstsession beide Räte entsprechende Vorstösse angenommen hatten. Eine knappe Mehrheit von 13 Mitgliedern der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. 11 Kommissionsmitglieder stehen nach wie vor hinter der Idee.

Der Nationalrat hatte im September in seiner ausserordentlichen Debatte zur Kaufkraft eine Fraktionsmotion der Mitte zum Thema gutgeheissen – relativ knapp mit 99 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung. Damit setzte sich ein Bündnis von Ratslinker und Mitte-Partei durch.

Wenige Tage später stimmte der Ständerat zwei Motionen des Solothurner Mitte-Ständerats Pirmin Bischof sowie des früheren St. Galler SP-Ständerats Paul Rechsteiner mit demselben Anliegen zu.

Die Befürworterinnen und Befürworter eines vollen Teuerungsausgleichs argumentierten insbesondere mit den gestiegenen Preisen infolge des Ukraine-Kriegs. Geben soll es diesen nach ihrem Willen auch bei IV-Renten und Ergänzungsleistungen.

Die Landesregierung stellte sich bei der Beratung der Vorstösse gegen die Idee. Aufgrund des Auftrags aus dem Parlament verabschiedete der Bundesrat in der vergangenen Woche dennoch einen Gesetzesentwurf zuhanden der Räte.

Gemäss dem bundesrätlichen Entwurf sollen zu der bereits im Januar vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent 0,3 Prozentpunkte dazukommen.

Das entspricht einer Erhöhung von fünf Franken im Monat für die Minimalrente und von zwölf Franken für die Maximalrente. Die Erhöhung basiert auf der Teuerung von 2,8 Prozent im Jahr 2022.

Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung. Angepasst werden die Renten normalerweise alle zwei Jahre.

Sagt das Parlament Ja zur Änderung des AHV-Gesetzes, kann die zusätzliche Rentenerhöhung frühestens per Anfang Juli ausbezahlt werden. Sie soll dann aber so berechnet werden, dass auch die bereits vergangenen Monate Januar bis Juni kompensiert werden. Dafür würden zusätzliche zwei Franken monatlich ausbezahlt.

Die zusätzliche AHV-Rentenerhöhung kostet insgesamt 418 Millionen Franken für die Jahre 2023 und 2024, die IV-Rentenerhöhung 54 Millionen Franken.

Grundsätzlich würde das System des Mischindexes durch die Gesetzesänderung nicht angetastet. Diese soll befristet gelten bis zur nächsten ordentlichen Rentenanpassung im Januar 2025.

Bereits am Donnerstag wird die geplante Änderung des AHV-Gesetzes unter der Bundeshauskuppel erneut debattiert. Dann beugt sich der Ständerat über die Vorlage.

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