Stadt Bern

    Laubbläser-Lärm vom Nachbar: Muss ich das dulden?

    Sarah Schläppi
    Sarah Schläppi

    Bern,

    Mein Nachbar benutzt quasi täglich den Laubbläser – muss ich den Lärm dulden? Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt, welche Regeln gelten.

    Frau Porträtfoto blond Anzug
    Dr. Sarah Schläppi ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner. - zVg

    Unser Nachbar ist ganz vernarrt in seinen Laubbläser und verwendet ihn quasi täglich und stundenlang. Muss ich diesen unsäglichen Lärm einfach dulden?

    Nervt dich der Lärm von Laubbläsern?

    Nein, das musst du nicht einfach hinnehmen. Ein Laubbläser darf zwar benutzt werden, aber nicht grenzenlos. Wenn dein Nachbar ihn täglich und stundenlang laufen lässt, kann das zumutbare Mass überschritten sein.

    Laubbläser
    «Ein Laubbläser darf zwar benutzt werden, aber nicht grenzenlos.» (Symbolbild) - Depositphotos

    In der Stadt Bern gilt zudem: Besonders lärmige Geräte dürfen zwischen 12 und 13 Uhr sowie zwischen 20 und 7 Uhr und grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden.

    Auch ausserhalb dieser Ruhezeiten gilt: Dein Nachbar muss Rücksicht nehmen und den Lärm auf das notwendige Mass beschränken.

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    Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.

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