Laubbläser-Lärm vom Nachbar: Muss ich das dulden?
Mein Nachbar benutzt quasi täglich den Laubbläser – muss ich den Lärm dulden? Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt, welche Regeln gelten.

Unser Nachbar ist ganz vernarrt in seinen Laubbläser und verwendet ihn quasi täglich und stundenlang. Muss ich diesen unsäglichen Lärm einfach dulden?
Nein, das musst du nicht einfach hinnehmen. Ein Laubbläser darf zwar benutzt werden, aber nicht grenzenlos. Wenn dein Nachbar ihn täglich und stundenlang laufen lässt, kann das zumutbare Mass überschritten sein.

In der Stadt Bern gilt zudem: Besonders lärmige Geräte dürfen zwischen 12 und 13 Uhr sowie zwischen 20 und 7 Uhr und grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden.
Auch ausserhalb dieser Ruhezeiten gilt: Dein Nachbar muss Rücksicht nehmen und den Lärm auf das notwendige Mass beschränken.
Zur Autorin
Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.






