Der Nationalrat debattiert zum Beginn seiner Sondersession über die Stärkung der einheimischen Zuckerproduktion und deren Schutz vor ausländischer Konkurrenz. Befristete Beiträge an Bauern und Grenzschutz für Zucker sollen auf Dauer im Gesetz verankert werden.
Zuckerrüben
Zuckerrüben auf einem Feld. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zuckerpreis in der EU sei stark gesunken, der Preis für Schweizer Zucker unter Druck, schreibt die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N).

Ihre Vorlage hat sie mit 14 zu 4 Stimmen und bei 6 Enthaltungen verabschiedet. Der Bundesrat stellt sich gegen das Vorhaben.

Den Mindestgrenzschutz für Zucker will die Mehrheit weiterhin bei mindestens 70 Franken pro Tonne belassen. So ist es noch bis im September in einer Verordnung geregelt. Die Kommissionsmehrheit beantragt nun, die Bestimmung ins Landwirtschaftsgesetz schreiben.

In der WAK-N umstritten ist eine stärkere Förderung des ökologischen Anbaus von Zuckerrüben. Der Einzelkulturbeitrag für zur Herstellung von Zucker angebaute Rüben soll nach dem Willen einer Mehrheit von derzeit 2100 auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr gekürzt werden.

Für biologisch angebaute Rüben soll es nach dem Willen dieser Mehrheit aber einen Zuschlag von 700 Franken geben. Werden die Rüben ohne Fungizide und Insektizide angebaut, sollen die Produzenten 500 Franken pro Hektare und Jahr zusätzlich erhalten.

Vertreterinnen und Vertreter der SVP und der Mitte hingegen wollen den aktuellen Beitrag von 2100 Franken pro Hektare und Jahr beibehalten und ins Gesetz schreiben. Für biologisch oder nach IP-Richtlinien angebaute Rüben sehen sie in ihrem Minderheitsantrag einen Zuschlag von 200 Franken vor.

Angestossen hat die Vorlage der frühere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf die Abschaffung der Quotenregelung in der Europäischen Union. Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschränkungen auf. Das brachte den Zuckerpreis in der Schweiz unter Druck.

Daher erhöhte der Bundesrat per Anfang 2019 den Beitrag pro Hektare Zuckerrüben um 300 auf 2100 Franken und legte den Mindestgrenzschutz für Zucker bei 70 Franken pro Tonne fest. Er wollte damals der Zuckerwirtschaft drei Jahre Zeit geben, um sich für die neuen Bedingungen zu wappnen. Die Massnahmen laufen im September 2021 aus.

Der Bundesrat beantragt ein Nein zu den beantragten Gesetzesänderungen. Zwar seien die Marktverhältnisse für die inländische Zuckerwirtschaft in den vergangenen zehn Jahren herausfordernder geworden, schreibt er zur Vorlage der WAK-N.

Die durch den von der Mehrheit vorgeschlagenen Mindestgrenzschutz erhöhten Zuckerpreise könnten Kosten von bis zu 14 Millionen Franken verursachen, gibt er zu bedenken. Darunter leiden würde die Wettbewerbsfähigkeit der Kunden der Schweizer Zucker AG gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland.

Auch die vorgeschlagene Regelung der Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben lehnt der Bundesrat ab. Solche Beiträge ins Gesetz zu schreiben, wäre in seinen Worten ein «unerwünschtes Präjudiz» für andere landwirtschaftliche Erzeugnisse. Und die Regelung mit nach Anbaumethode differenzierten Beiträgen sei unflexibel.

Die WAK-N will ausserdem mit einer Motion vom Bundesrat verlangen, den ökologischen Anbau von Zuckerrüben mit Direktzahlungen zu fördern. Da immer mehr Pestizide nicht mehr gebraucht werden dürften und Krankheiten den Rüben zusetzten, brauche es Ressourcen, um neue Wege für den Rübenanbau zu finden. Der Bundesrat beantragt ein Nein und verweist auf die bereits vorhandenen Unterstützungsinstrumente.

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