Nationalrat

    Nationalrat lehnt einen neuen Verfassungsartikel zur Neutralität ab

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Nationalrat will die dauerhafte und bewaffnete Neutralität nicht in der Verfassung verankern. Er beantragt ein Nein zur Neutralitätsinitiative, und er will im Gegensatz zum Ständerat auch keinen Gegenvorschlag dazu.

    Der Nationalrat sagt Nein zur Neutralitätsinitiative, und er will auch keinen Gegenvorschlag dazu. (Archivbild)
    Der Nationalrat sagt Nein zur Neutralitätsinitiative, und er will auch keinen Gegenvorschlag dazu. (Archivbild) - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

    Mit 128 zu 60 Stimmen beschloss der Nationalrat am Donnerstag nach rund acht Stunden Debatte sein Nein zur Neutralitätsinitiative. Einzig die SVP wollte dem Stimmvolk ein Ja empfehlen.

    Zum direkten Gegenvorschlag sagte der Nationalrat mit 109 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen Nein. Die Ja-Stimmen kamen von der SVP, aber auch von Mitgliedern der Mitte- und der GLP-Fraktion. Damit liegt der Nationalrat auf gleicher Linie wie der Bundesrat. Auch dieser lehnt die Initiative ab und will keinen Gegenvorschlag dazu.

    Die Initiative von Pro Schweiz und SVP-Exponenten verlangt, die immerwährende, bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung zu schreiben. Nur vom Uno-Sicherheitsrat beschlossene Sanktionen könnten noch mitgetragen werden. Mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen zusammenarbeiten dürfte die Schweiz nur im Fall eines Angriffs auf die Schweiz.

    Der Ständerat lehnte die Initiative im vergangenen Sommer ab, weil er zwar die dauerhafte und bewaffnete Neutralität in der Verfassung verankern, aber die Sanktionsmöglichkeiten nicht einschränken wollte. Entsprechend beschloss er als direkten Gegenvorschlag einen alternativen Neutralitätsartikel. Er hat das Geschäft in der kommenden Woche erneut traktandiert.

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    Kommentare

    User #5926 (nicht angemeldet)

    Schade, ich weiss nicht, was diese Politiker überlegen. Offensichtlich nicht viel! Ein Ideologie-Problem? Entweder ist ein Land bzw. die gesamte Regierung neutral oder nicht. Eine teilweise Neutralität entspricht nicht dem Sinn des Begriffes. Die Bevölkerung hingegen muss nicht neutral sein. Die Regierungsmitglieder als politische Agitatoren und bei ihren möglichen Auftritten im Ausland dürfen die in der Verfassung als Begriff tief verankerte Neutralität nicht zu verletzen.

    User #6360 (nicht angemeldet)

    Klar, die Verfassung darf nicht jeden Unsinn aufnehmen. Wir Schweizer sind schon lange nicht mehr neutral. Wir richten uns nach unseren eigenen Profit. Geld ist geil - das lebt uns das Parlament vor!

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