Berner Runder Tisch zu Medikamentenabgabe bislang erfolglos

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Der vom Kanton Bern organisierte Runde Tisch mit der Ärztinnen- und Apothekerschaft ist bislang zu keinem Ergebnis gekommen. Die Beteiligten wurden sich in der Frage, ob und wie Ärztinnen und Ärzte künftig Medikamente abgeben dürfen, nicht einig.

Wer darf künftig Medikamente abgeben? Damit beschäftigt sich momentan der Kanton Bern. (Symbolbild)
Wer darf künftig Medikamente abgeben? Damit beschäftigt sich momentan der Kanton Bern. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Ärztinnen und Apotheker hätten sich im zentralen Punkt der sogenannten Selbstdispensation kaum kompromissbereit gezeigt. Das hat die kantonale Gesundheitsdirektion (GSI) festgestellt, die die Treffen organisierte, wie aus einer Regierungsantwort auf eine Anfrage aus dem Grossen Rat hervorgeht.

Die Forderung nach einer flexibleren Regelung für die Führung von Privatapotheken durch Hausärztinnen und Hausärzte führe zu Unruhe zwischen den beiden Berufsgruppen und es sei zu befürchten, «dass sich die entfachten Spannungen nur allmählich glätten lassen».

Er zweifle daran, dass die Erarbeitung einer von allen getragenen Regelung gelinge, hielt der Regierungsrat weiter fest. «Eine tragfähige Einigung zwischen den Beteiligten ist derzeit ein frommer Wunsch.»

Weiter sei nach einer Beschwerde des Apothekerverbands derzeit ein Gerichtsverfahren hängig.

Bis im Januar 2026 fanden vier Runde Tische und fünf vorbereitende Arbeitsbesprechungen statt, wie der Regierungsrat weiter schrieb. Dieser Austausch sei noch nicht abgeschlossen.

Die GSI erhielt im März 2025 vom Kantonsparlament den Auftrag, innert sechs Monaten Lösungen erarbeiten, ob und wie Ärztinnen und Ärzte künftig Medikamente abgeben dürfen. Den Bericht der GSI wird der Grosse Rat voraussichtlich in der kommenden Wintersession behandeln, wie es weiter hiess.

Die aktuelle Regelung zur Medikamentenabgabe gilt seit 1984. Aktuell dürfen nur Ärztinnen und Ärzte in Ortschaften, in denen die Notfallversorgung mit Medikamenten nicht durch mindestens zwei öffentliche Apotheken abgedeckt ist, eine Privatapotheke betreiben. Hierzu benötigen sie eine Bewilligung.

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