Mieterverband fordert vom Parlament Tempo bei Geschäftsmietgesetz
Mit dem Corona-Geschäftsmietgesetz sollen Mieter von Bund und Kanton unterstützt werden. Der Schweizer Mieterverband drängt das Parlament zur Eile.

Das Wichtigste in Kürze
- Viele Unternehmen leiden unter den Corona-bedingten Geschäfts-Schliessungen.
- Mit dem Geschäftsmietgesetz sollen Mieter von Bund und Kanton unterstützt werden.
- Der Mieterverband fordert das Parlament auf, das Gesetz schnell zu verabschieden.
Das Parlament soll das Covid-19-Geschäftsmietgesetz so schnell wie möglich unter Dach und Fach bringen. Das forderte der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) der Schweiz an seiner Generalversammlung am Samstag.
Der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga bleibt Präsident, Michael Töngi und Adriano Venuti wurden neu zu Vizepräsidenten gewählt.
Bund und Kanton müssen Mieter unterstützen
Das Geschäftsmietgesetz soll den betroffenen Geschäftsmieterinnen und -mietern eine einfache Lösung zur Senkung ihrer Miete ermöglichen. So fordert der MV das Parlament in einer Resolution auf. Damit solle eine Klagewelle vor Gericht verhindert werden, heisst es in einer Mitteilung des Mieterverbandes vom Samstag.

Falls keine Lösung gefunden werde, beauftrage die Delegiertenversammlung den Vorstand, die verschiedenen Optionen und möglichen Allianzen zu prüfen. Zudem müssten Bund und Kantone eine Unterstützung für die Zeit ohne Schliessung, aber mit Einschränkungen, verhängt durch die Behörden, beschliessen.
Rechtlich gesehen sei die Position des MV klar, heisst es weiter: «Geschäftsmieten sind während der Schliessung nicht oder nur in reduziertem Umfang fällig. Die Schliessung bewirkt ein vertragliches Ungleichgewicht der Leistungen.» Diese Haltung werde von einem Gutachten ausgewiesener Fachleute gestützt.
Dringliches befristetes Bundesgesetz
Das Corona-Geschäftsmietgesetz des Bundes ist als dringliches befristetes Bundesgesetz konzipiert. Als Verfassungsgrundlage soll Artikel 100 der Bundesverfassung über die Konjunkturpolitik dienen.
Die Adressaten des Gesetzes sind gemäss einer Mitteilung des Bundesrates die Mietparteien von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen. Dabei zielt das Gesetz auf Unternehmen ab, die aufgrund von Artikel 6 der Covid-19-Verordnung 2 geschlossen wurden. Auch Gesundheitseinrichtungen, die aufgrund der gleichen Verordnung ihre Tätigkeiten reduzieren mussten, sind betroffen.