Mehr finanzielle Sicherheit nach Scheidungen auf Bauernbetrieben
Das Parlament hat Gesetzesanpassungen beschlossen, die Ehepartner und eingetragene Partner auf Bauernhöfen bei Scheidungen finanziell besser absichern sollen.

Auf Bauernbetrieben mitarbeitende Ehepartnerinnen und -partner sollen bei einer Scheidung finanziell besser abgesichert werden. Das Parlament ist einverstanden mit den dafür notwendigen Anpassungen im Landwirtschaftsgesetz, die in Absprache mit der Branche entstanden sind.
Kommt es zu einer Scheidung, stehen Partnerinnen und Partner von landwirtschaftlichen Betriebsleitern und -leiterinnen finanziell oft vor dem Nichts. Die Vorlage, die der Bundesrat auf Verlangen des Parlaments erstellt hat, regelt deshalb die Mitarbeit der Partnerinnen und Partner auf dem Landwirtschaftsbetrieb.
Mit 41 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung sagte der Ständerat am Mittwoch Ja zu den Gesetzesanpassungen, die zuvor schon der Nationalrat gutgeheissen hatte. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen. Sie sei in Absprache mit den Branchenverbänden entstanden, sagte Erich Ettlin (Mitte/OW).
Beratungspflicht für Betriebsleitende bei Scheidung
Konkret müssen verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Betriebsleitende eine gemeinsame Beratung zum Güterrecht und die Regelung der Mitarbeit wahrnehmen. Tun sie das nicht, erfüllen sie die Voraussetzungen für Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen nicht mehr. Etwa 2000 bis 2300 Betriebe pro Jahr stellten jährlich entsprechende Gesuche, sagte Ettlin dazu.
Im Nationalrat hatte eine unterlegene Minderheit um Jürg Grossen (GLP/BE) die Vorlage als Alibi-Übung bezeichnet. Es brauche mehr Schutz für auf dem Hof mitarbeitende Partnerinnen und Partner.
Der Antrag der Minderheit, die Vorlage in diesem Sinn überarbeiten zu lassen, wurde aber abgelehnt.