Bundesrat

Kurzarbeit wird weiterhin bis zu zwei Jahre lang entschädigt

Keystone-SDA
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Bern,

Schweizer Betriebe können weiterhin bis zu zwei Jahre lang Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Der Bundesrat reagiert mit der Verlängerung der Höchstbezugsdauer auf das nach wie vor schwierige wirtschaftliche Umfeld.

Wegen weniger Kurzarbeit wurde 2021 wieder mehr gearbeitet als im Vorjahr. (Archivbild)
Wegen weniger Kurzarbeit wurde 2021 wieder mehr gearbeitet als im Vorjahr. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Bundesrat beschloss am Mittwoch, die von 12 auf 24 Monate erhöhte Maximaldauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung beizubehalten, und zwar bis Ende Januar 2027. Eine deutliche Verbesserung der Lage am Arbeitsmarkt sei in nächster Zeit nicht zu erwarten, schreibt er zum Entscheid.

Gemäss Konjunkturprognosen sei mit einer dauerhaft unterdurchschnittlichen Entwicklung der Schweizer Wirtschaft zu rechnen. Für 2026 sei mit einer leicht erhöhten Arbeitslosenquote von rund 3,0 Prozent zu rechnen. Erst 2027 könnte die Quote auf durchschnittlich 2,8 Prozent zurückgehen.

Der Bundesrat begründet die Verlängerung mit der unsicheren Wirtschaftslage weltweit und den Zusatzzöllen der USA. Diese beeinträchtigten gewisse Exportbranchen deutlich. Vor allem die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) sowie die Uhrenindustrie griffen verstärkt auf Kurzarbeitsentschädigung zurück.

Gäbe es für die Unternehmen diese Möglichkeit länger als das gesetzlich vorgeschriebene Jahr, könnten sie Arbeitsausfälle besser auffangen und Stellen erhalten. Ende 2026 will der Bundesrat erneut prüfen, ob eine Verlängerung der Kurzarbeit weiterhin nötig ist.

Kommentare

User #4933 (nicht angemeldet)

Warum wehrt sich die $VP dagegen?

User #4431 (nicht angemeldet)

Der Bundesrat ich spendabel, nur für die Rentner reicht es anscheinend nicht.

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