Berner kippt Essensreste auf fremden Kompost - darf er das?
Dreister Kompost-Tourismus im Liebefeld BE: Ein fremder Mann spaziert einfach in einen Garten und kippt dort seine Essensreste auf den Kompost.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Nau.ch-Leserin beobachtet, wie ein fremder Mann seine Essensreste im Kompost ihres Wohnblocks entsorgt.
- Wer fremden Kompost nutzt, kann sich im schlimmsten Fall sogar wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen.
- In Köniz stehen zwölf öffentliche Kompostplätze als legale Alternative bereit.
«Geht’s noch?» fragt sich Nau.ch-Leserin Noemi F.*.
Die 30-Jährige sitzt an diesem Sonntagmorgen gemütlich mit einem Kaffee auf ihrem Balkon im zweiten Stock. Vor ihr: Der Garten, dahinter der Könizbergwald.
Liebefeld BE zeigt sich von seiner idyllischen Seite. Doch plötzlich taucht ein fremder Mann im Garten auf.
Auf der Schulter trägt er einen kleinen Jungen, in der Hand einen grünen Kompost-Eimer.
Der Mann marschiert schnurstracks zum Kompost des Wohnblocks – und kippt dort seelenruhig seine Essensreste hinein.
Das Problem: Er wohnt gar nicht hier.
Als der Kompost-Tourist bemerkt, dass Noemi ihn beobachtet, winkt er ihr sogar freundlich zu. Dann zieht er mit dem Jungen auf der Schulter weiter, als wäre absolut nichts passiert.
Ganz schön dreist oder nur ein anständiger Bürger, der seine Reste sachgerecht entsorgen will?
Ganz so harmlos ist die Aktion offenbar nicht.
«Nicht ohne Erlaubnis»
Céline Moreno, Juristin beim Hauseigentümerverband, erklärt auf Anfrage von Nau.ch: «Grundsätzlich darf eine Person, die nicht in der betreffenden Liegenschaft wohnt, eine private Gemeinschaftskompostanlage nicht ohne Erlaubnis benutzen.»
Denn der Kompost gehört zur Infrastruktur der Liegenschaft und ist für deren Bewohnerinnen und Bewohner gedacht.
Wer also einfach durch den Garten spaziert und seine Küchenabfälle entsorgt, könnte sich rechtlich auf dünnem Eis bewegen.

Die Juristin stellt klar: «Das Betreten des Gartens und das Ablagern von Abfällen kann rechtlich als unbefugte Nutzung beziehungsweise als Besitzes- oder Eigentumsbeeinträchtigung qualifiziert werden.»
Und es kommt noch dicker: «Je nach Ausgestaltung des Grundstücks kann zusätzlich der strafrechtlich relevante Hausfriedensbruch in Frage kommen.»
Mit anderen Worten: Aus ein paar Rüstabfällen kann mehr werden als nur ein Nachbarschaftsärgernis.
Auch Bio-Abfall kann Ärger machen
Denn selbst wenn die Abfälle biologisch abbaubar sind, gehören sie nicht automatisch auf fremden Kompost: «Für die Bewohner kann dies zu Mehraufwand, Geruchsproblemen oder Schädlingsbefall führen.»
Zudem sei die Anlage häufig auf die Nutzung durch eine bestimmte Anzahl Haushalte ausgelegt. Kommt plötzlich die halbe Nachbarschaft zum Entsorgen vorbei, dürfte das Konzept schnell an seine Grenzen stossen.

Entscheidend ist deshalb, wem der Kompost gehört und wer ihn benutzen darf.
Céline Moreno: «Es besteht ein Unterschied zu öffentlich zugänglichen oder kommunal betriebenen Kompostanlagen.»
Öffentlich oder privat?
Sei eine Anlage ausdrücklich für die Allgemeinheit bestimmt, dürfe sie im Rahmen der geltenden Regeln grundsätzlich von jedermann benutzt werden.
Ein privater Kompost im Garten eines Wohnblocks ist hingegen etwas anderes: «Eine Kompostanlage in einem privaten Wohnblock ist hingegen keine öffentliche Entsorgungsstelle für jedermann. Und grundsätzlich nur für die Bewohner des Wohnblocks bestimmt.»
Auch dann nicht, wenn der Kompost von aussen problemlos erreichbar ist.
Genug legale Alternativen in Köniz
In der Gemeinde Köniz gibt es zahlreiche öffentlich zugängliche Kompostanlagen.
David Kambler von der Interessengemeinschaft IG Kompost Köniz erklärt gegenüber Nau.ch: «120 Freiwillige betreiben zwölf Kompostplätze unterschiedlicher Grösse auf dem Gebiet der Gemeinde Köniz.»
Und grundsätzlich sind diese Anlagen tatsächlich für die Allgemeinheit gedacht: «Im Prinzip dürfen alle Anwohner die Kompostplätze benutzen.»
Zu faul, um richtig zu entsorgen?
Ganz ohne Regeln geht es aber auch dort nicht: «Zwei Plätze mit grossem Einzugsgebiet – Wabern Bahnhof BLS und Gaselstrasse Schliern – haben definierte Öffnungszeiten.»
Der Kompost-Tourist hätte also durchaus eine legale Möglichkeit gehabt. Nur hätte er dafür offenbar ein paar Minuten länger laufen müssen.
*Name der Redaktion bekannt.













