Steuern

Keine tieferen Steuern auf Geschäftsfahrzeuge mit Elektroantrieb

Keystone-SDA
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Bern,

Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen mit Elektroantrieb soll nach dem Willen des Bundesrats nicht tiefer besteuert werden als jene von Autos mit Verbrennungsmotor. Die Landesregierung empfiehlt, an einer einheitlichen Pauschale festzuhalten.

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Der Schweizer Bundesrat plant, die Automobilsteuer ab 2024 auch fürs Elektroauto zu erheben. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch einen Bericht zum Thema verabschiedet, wie er mitteilte.

Eine reduzierte Besteuerung wäre nicht zielführend, lautet das Fazit des Berichts. Arbeitgeber hätten dadurch kaum einen Anreiz, mehr Elektrofahrzeuge anzuschaffen.

Laut Communiqué hatten sich auch die angehörten Arbeitgeberverbände und die Schweizer Steuerkonferenz kritisch bis ablehnend zu einer Neuregelung geäussert. Der Bericht geht zurück auf ein Postulat der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N).

Die heute angewandte Pauschale wird in Prozenten des Kaufpreises eines Fahrzeugs errechnet. Die Art des Antriebs und die Betriebskosten haben auf den geschuldeten Betrag keinen Einfluss.

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