Iran-Krieg: Neutralitätsrecht wird laut Bundesrat immer angewendet
Aussenminister Ignazio Cassis hat an einer Medienkonferenz des Bundesrates die Anwendung des Neutralitätsrechts mit Bezug auf den laufenden Krieg im Iran beteuert. Die Neutralität gelte «immer, sowohl bei Anfragen für Überflüge als auch bei den Kriegsmaterialexporten», so der Bundesrat.

Bisher habe es diesbezüglich keine Anfragen von den USA gegeben, welche das Neutralitätsrecht betreffen würden. Zwei Überflüge über Schweizer Staatsgebiet seien angefragt worden, «aber das wurde aus behördlichen Gründen direkt abgewickelt über das Bundesamt für Zivilluftfahrt», sagte Cassis am Freitag weiter. Die Situation betreffend Kriegsmaterialelemente werde sich der Bundesrat derweil «in den nächsten Tagen noch genauer anschauen».
Angesprochen auf die von den drei an dem Konflikt beteiligten Staaten Iran, Israel und USA mutmasslich verübten Kriegsverbrechen gab sich Cassis bedeckt. «Die Verletzung von Völkerrecht ist im Moment von den drei Konfliktparteien Iran, Israel und USA festgelegt worden», so der Bundesrat. Man habe kontinuierlich Kontakt mit allen drei Ländern.
Die rechtliche Frage von Kriegsverbrechen sei Sache der Gerichte. «Wir werden selbstverständlich mit grosser Aufmerksamkeit diese Gerichtsprozesse mitverfolgen», sagte der Aussenminister auf eine entsprechende Frage eines Journalisten.
Zuletzt hatte der Bundesrat den iranischen Botschafter aufgrund der Angriffe auf weitere Staaten wie etwa Bahrain oder die Vereinigten Arabischen Emirate einbestellt, nicht aber den israelischen Botschafter oder die US-Botschafterin in der Schweiz.
Auch verteidigte Cassis die Entscheidung, den Schweizer Botschafter aus der unter Beschuss stehenden iranischen Hauptstadt Teheran zurückzuholen. «Nur Frankreich war noch vor Ort. Wir haben da unterschiedliche Informationen. Wir gehören somit wie immer zu denen, die als Letzte einen gefährlichen Ort verlassen», so Cassis.
Aufgrund der gefährlichen Lage und anhaltender Übernachtungen des Personals in Kellern habe er entschieden, das Botschaftspersonal zu repatriieren. «Man kann das Schutzmachtmandat auch von hier aus wahrnehmen», sagte der Aussenminister.
Der Bund hatte am vergangenen Mittwoch mitgeteilt, dass die Schweizer Botschaft in Teheran aufgrund des steigenden Sicherheitsrisikos vorübergehend geschlossen wird.
Sowohl die USA als auch Iran seien über die vorübergehende Schliessung der Botschaft und die Abreise des Schweizer Botschaftspersonals informiert worden. Die Schweiz stehe weiterhin als Übermittlerin von Mitteilungen zur Verfügung.










