Glücksspielgewinne: Der Ständerat möchte die Besteuerung verändern
Künftig sollen Lottogewinnende ihre Gewinne dort versteuern, wo sie zum Zeitpunkt der Teilnahme wohnten. Das kann Kantonen gar Millionenbeträge sichern.

Glücksspielgewinne von einer Million Franken oder mehr sollen künftig in jedem Fall dort versteuert werden müssen, wo die Gewinnerin oder der Gewinner zum Zeitpunkt des Gewinns wohnte. Dafür hat sich der Ständerat ausgesprochen. Stillschweigend nahm er am Montag eine Motion von Roberto Zanetti (SP/SO) an, der argumentiert hatte, im Steuerharmonisierungsgesetz gebe es eine Lücke.
Wer heute beispielsweise am 2. Januar eines Jahres im Lotto einen hohen Gewinn mache und am 30. Dezember desselben Jahres in einen anderen Kanton umziehe, versteuere diesen Gewinn im neuen Wohnsitzkanton.
In manchen Fällen entgehen Kantonen Millionenbeträge
In besonders spektakulären Fällen entgingen so Gemeinden und Kantonen Millionenbeträge, obwohl sie Lotto-Gewinnerinnen und -Gewinnern an 364 Tagen des fraglichen Jahrs Infrastruktur- und Dienstleistungsangebote bereitgestellt hätten.
Schuld daran sei das im Gesetz festgehaltene Prinzip, dass vom Wohnsitz am Ende eines Jahres abhängt, wo die Steuerpflichtigen ihre Gelder abliefern müssen.

Zwar gebe es im Eidgenössischen Steuerharmonisierungsgesetz bereits eine Bestimmung zu Ausnahmen für besondere Sachverhalte. Ausgenommen von diesem Ende-Jahr-Prinzip seien aber bisher nur Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen sowie Zahlungen bei Tod und für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile. Dies Ausnahmebestimmung müsse auf grosse Lotto- oder Glücksspielgewinne ausgeweitet werden.
Früher waren Lotto-Millionengewinne selten
Zu erklären sei die Lücke wohl damit, dass es Millionengewinne aus Lotterien früher äusserst selten gegeben habe, sagte Zanetti. Heute aber sei immer wieder die Rede von zwei- oder gar dreistelligen Millionen-Jackpotgewinnen. Mit einer Gesetzesänderung würde «etwas mehr Fairness» geschaffen, sagte Zanetti im Rat: «Dort, wo konsumiert wird, wird auch bezahlt.»
Auch der Bundesrat unterstützte die Forderung. Die Motion geht nun in den Nationalrat.