GLP-Hässig verteidigt die Notfallgebühr
Der Nationalrat sagt knapp Ja zu einer Gebühr von maximal 50 Franken für Notfall-Behandlungen. Pflegefachmann Patrick Hässig begründet die Notwendigkeit.
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Das Wichtigste in Kürze
- 50 Franken soll die Gebühr für einen Notfall-Besuch maximal betragen.
- Es gebe aber viele Ausnahmen, betont GLP-Nationalrat Patrick Hässig.
- Die Gebühr solle anregen, zuerst eine Apotheke oder das Ärztefon zu konsultieren.
Die Emotionen gingen hoch, das Abstimmungsergebnis war am Ende knapp: Mit 96 zu 91 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte der Nationalrat für eine «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme». So lautet der Titel des Vorstosses, der 2017 eingereicht und seither zwischen den Räten hin- und hergeschoben wurde.
Notfallgebühr: GLP als Zünglein an der Waage
Mitte-Links stimmte geschlossen dagegen, den Ausschlag zum Ja gaben die Grünliberalen. Die SP befürchtet eine Zwei-Klassen-Medizin und ein administratives Chaos in den Spitälern. Denn es gehe gar nicht mehr um Bagatellfälle, sondern um eine eigentliche Notfallgebühr.

Tatsächlich hatte die vorberatende Kommission Mühe, zu definieren, was denn nun sinnvollerweise als «Bagatelle» gelten solle. Nun habe man ein System mit Ausnahmen geschaffen, erklärt Pflegefachmann und Grünliberalen-Nationalrat Patrick Hässig im Nau.ch-Interview.
Fünf Personen pro Patient
«Nämlich Kinder bis 18 Jahren, schwangere Personen, Menschen, die via eine Überweisung kommen: Also von Apotheke, Telemedizin, Permanence, Hausarzt, Kinderarzt oder Rettungsdienst.»
Fällig würde die Gebühr also nur für diejenigen, die sich quasi aus eigener Kraft in den Notfall bewegen, so Hässig. Und zwar in der Rechnung unter «Selbstbehalt», nicht bar auf die Hand schon beim Betreten des Spitals, betont Hässig.
Für ihn ist klar: Es muss etwas getan werden gegen die Überlastung auf den Notfallstationen. Auch wenn die Gebühr sicher nicht die eierlegende Wollmilchsau sei, wie er in der Debatte eingestand. Aber jemand, der zum Beispiel wegen allgemeinen Unwohlseins den Notfall aufsuche, beschäftige mindestens fünf Personen, rechnet Hässig vor.
Hinterfragen: «Brauche ich das alles?»
Zunächst am Empfang, dann eine Pflegefachperson, die die Triage macht, dann wird gewartet, dann eine andere Pflegefachperson. Es folgt mindestens ein Arzt und nach dem Verlassen des Notfalls noch eine Person, die die benutzte Behandlungskoje wieder reinigt.
Da müsse man sich schon fragen, so Hässig: «Sind alle medizinischen Bedürfnisse auch im Verhältnis zu dem, was man auslöst?»
Den Vorwurf der Zwei-Klassen-Medizin, dass Geringverdienende lieber auf den Gang zur Notfallstation verzichten, diesen Vorwurf lässt Hässig nicht gelten. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, dem es wirklich schlecht geht, sich sagt: Nein, ich gehe nicht.»
Darum gehe es nicht. Wenn es einem schlecht gehe, müsse man gehen, unbedingt. «Aber man soll sich überlegen: Brauche ich das alles, oder reicht es auch, wenn ich das Ärztefon oder Telmed anrufe?»
Gebühr bleibt freiwillig – wenn sie überhaupt kommt
Denn diese Institutionen seien genau dafür da, was es in solchen Fällen brauche: «Schnell eine Ersteinschätzung, ein Angst-nehmen, bevor man dann wirklich auf den Notfall in einem Akut-Spital geht.»

In der Vernehmlassung hatte die grosse Mehrheit der Kantone den Vorschlag einer Notfallgebühr abgelehnt. Was in der heutigen Debatte zum Vorwurf führte, man schaffe hier einzig und allein ein Gefälligkeits-Gesetzt für den Kanton Zürich. Denn dieser befürwortet die Gebühr.
«Das ist völlig absurd», entgegnet Hässig. Schliesslich seien es mehrere Kantone, die eine solche Notfallgebühr gerne einführen möchten: «Bern, Glarus, Appenzell Ausserrhoden, das Tessin.»

Die knappe Nationalratsmehrheit wolle dazu lediglich die gesetzliche Grundlage schaffen: «Mehr nicht», betont Hässig. So, dass diejenigen Kantone, die dies wollten, eine Notfallgebühr einführen könnten. Und zwar «maximal 50 Franken», der Betrag könne auch tiefer liegen.
Heute konnte Patrick Hässig im Nationalrat einen Erfolg feiern mit einem Thema, das ihm auch aus beruflichen Gründen wichtig ist. Doch ihm ist auch klar: Jetzt ist der Ständerat dran – also die Vertreter all der Kantone, die sich vorab gegen eine Notfallgebühr ausgesprochen hatten.












