Flüchtlinge: Heimatreiseverbot soll ausgeweitet werden

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    Bern,

    Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) spricht sich für eine entsprechende Änderung des Ausländergesetzes aus.

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    Kurt Fluri, FDP-Nationalrat im Bundeshaus und Stadtpräsident von Solothurn. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Flüchtlinge sollen ihren Status schneller verlieren, wenn sie in ihr Heimatland reisen.
    • Auch Reisen in Nachbarländer der Heimatländer sollen verboten werden.

    Reist ein Flüchtling in seinen Heimat- oder Herkunftsstaat, soll ihm die Flüchtlingseigenschaft einfacher aberkannt werden können. Zudem sollen neu auch Reisen in die Nachbarstaaten der Heimatländer verboten werden.

    Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) ist dem Ständerat gefolgt und hat sich dafür ausgesprochen, das Ausländergesetz entsprechend zu ändern. Sie nahm die Vorlage mit 18 zu 6 Stimmen an, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

    Im Zentrum steht die Umkehr der Beweislast: Künftig sollen nicht mehr die Behörden beweisen müssen, dass der Flüchtling eine unzulässige Reise unternommen hat. Vielmehr soll der Flüchtling glaubhaft machen müssen, dass die Reise aufgrund eines Zwangs erfolgte.

    Mit 13 zu 11 Stimmen lehnte die WBK es ab, noch weiter zu gehen und bei Reisen ins Heimatland in jedem Fall die Flüchtlingseigenschaft zu entziehen. Ausnahmen sollen also möglich bleiben.

    Verbot auch für Nachbarländer

    Anders als der Bundesrat wollen der Ständerat und die Nationalratskommission aber auch Reisen in die Nachbarstaaten der Heimatländer verbieten. Die WBK sprach sich mit 16 zu 8 Stimmen dafür aus.

    Der Bundesrat hatte ein solches Verbot zunächst in Betracht gezogen, nach der Vernehmlassung aber darauf verzichtet. Er kam zum Schluss, dass es sich in der Praxis kaum durchsetzen liesse. Die Reiserouten seien unübersichtlich, argumentierte er. Zudem würde ein solches Verbot den Besuch von nahen Familienangehörigen verunmöglichen, die sich in Nachbarstaaten aufhielten.

    Umstrittener Umgang mit Staatenlosen

    Weiter will die Nationalratskommission verhindern, dass rechtskräftig des Landes verwiesene Staatenlose in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen. Sie beantragt dem Rat mit 14 zu 11 Stimmen, das Gesetz in diesem Punkt zu ändern.

    Im Ständerat war ein entsprechender Antrag gescheitert. Die Gegnerinnen und Gegner gaben zu bedenken, es gebe keinen Staat, in den Staatenlose ausgeschafft werden könnten. Entweder arbeiteten sie, oder sie bezögen Sozialhilfe.

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