Reist ein Flüchtling in seinen Heimat- oder Herkunftsstaat, soll ihm die Flüchtlingseigenschaft einfacher aberkannt werden können. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) befürwortet eine Umkehr der Beweislast.
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Flüchtlinge in der Schweiz. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) will das Reiseverbot ausweiten.
  • Damit sollen Flüchtlinge nicht mehr in die Nachbarstaaten ihres Heimatlandes reisen dürfen.
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Künftig sollen nicht mehr die Behörden beweisen müssen, dass der Flüchtling eine unzulässige Reise unternommen hat. Vielmehr soll der Flüchtling glaubhaft machen müssen, dass die Reise aufgrund eines Zwangs erfolgte.

Der Bundesrat wollte noch weitere Reisegründe auflisten, die nicht zu einer Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft führen. Das hat die Kommission aber mit 6 zu 3 Stimmen abgelehnt, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Auch nicht in den Nachbarstaat

Geht es nach dem Willen der Kommission, dürfen anerkannte Flüchtlinge auch nicht in die Nachbarstaaten ihrer Heimatländer reisen. Das beschloss die SPK ebenfalls mit 6 zu 3 Stimmen. Der Bundesrat hatte ein solches Verbot in Betracht gezogen, nach der Vernehmlassung aber darauf verzichtet. Er kam zum Schluss, dass sich solche Reiseverbote in der Praxis kaum durchsetzen liessen.

Die Reise aus der Schweiz in einen Heimat- oder Herkunftsstaat erfolge in der Regel nicht nur über einen Nachbarstaat, sondern über mehrere Staaten. Deshalb seien die Reiserouten unübersichtlich.

Familienbesuche unmöglich

Zudem würde ein solches Verbot den Besuch von nahen Familienangehörigen in die Nachbarstaaten verunmöglichen, die sich dort vorübergehend oder dauerhaft aufhielten. Darauf hatten in der Vernehmlassung Flüchtlingsorganisationen hingewiesen. Sie warnten auch vor einer Pauschalbestrafung ganzer Bevölkerungsgruppen. Entscheiden wird nun das Parlament.

Schutz von Prostituierten

Nicht umstritten waren in der Kommission die übrigen Änderungen des Ausländergesetzes. Diese betreffen unter anderem Prostituierte, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Opfer von Straftaten werden. Sie sollen in bestimmten Fällen die Möglichkeit erhalten, für die Dauer des Strafverfahrens eine Aufenthaltsbewilligung sowie eine Rückkehrhilfe zu beantragen. Damit würde nach der Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts der Schutz von Prostituierten verstärkt.

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