Die Mitwirkung des Parlaments bei der Legislaturplanung soll laut der Staatspolitische Kommission des Nationalrats nicht eingeschränkt werden.
Der Nationalrat in Bern während einer Debatte.
Der Nationalrat in Bern während einer Debatte. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Parlament soll weiterhin bei der Legislaturplanung involviert werden.
  • Zu diesem Schluss kommt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) will die Mitwirkung des Parlaments bei der Legislaturplanung nun doch nicht einschränken. Sie ist auf einen Beschluss vom letzten Mai zurückgekommen.

Gestützt auf mehrere parlamentarische Initiativen verabschiedete sie damals eine Vorlage. Diese sieht vor, dass das Parlament nur noch einen Bericht des Bundesrats zur Kenntnis nehmen soll. Dazu könnte es dann zusätzliche Aufträge formulieren. Damit würde die Legislaturplanung nur noch punktuell diskutiert.

Heute wird jeweils ausufernd über die Legislaturplanung und Dutzende von Anträgen debattiert. Nun beschloss die SPK aber mit 15 zu 9 Stimmen, die parlamentarischen Initiativen abzuschreiben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Angesichts der verfassungsrechtlichen Verpflichtung der Bundesversammlung zur Mitwirkung an wichtigen Planungen will sie nicht auf die Möglichkeit verzichten, den Bundesrat mit Änderungen der Legislaturplanung zu beauftragen. Die Kommission hält auch fest, dass die Reform von 2007 das Verfahren bereits vereinfacht habe.

Den Sinneswandel ausgelöst hat der Bundesrat mit seiner Stellungnahme von Ende Juni. Er warnte, dass das Verfahren noch aufwendiger werden könnte. Der Bundesrat beantragt daher, dass das Parlament die Legislaturplanung nur noch zur Kenntnis nehmen, aber keine Anträge dazu stellen soll.

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