Frau mit Dyslexie erhält keinen Zeitbonus bei Berner Medizinertest
Eine junge Frau mit einer Lese- und Rechtschreibstörung hat bei der Aufnahmeprüfung zum Veterinärmedizin-Studium keinen Anspruch auf zusätzliche Prüfungszeit. Das hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern entschieden.

Die Frau beantragte 2021 wegen ihrer Dyslexie einen Zeitzuschlag, was die Universität Bern ablehnte. Die Frau bestand den Eignungstest nicht und beschritt darauf den Rechtsweg.
Das Bundesgericht hob 2024 ein erstes Urteil des Berner Verwaltungsgerichts auf und verlangte weitere Abklärungen. Daraufhin liess das Verwaltungsgericht ein Gutachten erstellen, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Demnach gehört die schnelle Verarbeitung komplexer Informationen zu den Fähigkeiten, die der Test messen soll. Zusätzliche Prüfungszeit könnte die Vergleichbarkeit der Ergebnisse beeinträchtigen und die Frau gegenüber anderen Kandidierenden bevorteilen.






