Experten rieten Keller-Sutter: Gewinne aus Häuser-Verkauf besteuern
Der Bundesrat will die Mehrwertsteuer um über 1 Prozent erhöhen, um die Armee-Aufrüstung & die 13. AHV zu finanzieren. Experten rieten zu einer anderen Lösung.

Das Wichtigste in Kürze
- Vom Bund eingesetzte Experten rieten zur Besteuerung von Immobilien-Verkäufen.
- Diese sei «aus volkswirtschaftlicher Sicht einer Erhöhung anderer Steuern vorzuziehen».
- Keller-Sutter arbeitete stattdessen eine Vorlage zur Erhöhung der Kapitalbezugssteuer aus.
Die 13. AHV-Rente und die Aufrüstung der Armee müssen finanziert werden. Dafür will der Bundesrat einerseits die Mehrwertsteuer auf Alltagsgüter um über einen Prozentpunkt erhöhen. Auch der Bahn- und Strassenausbau soll über diesen Weg bezahlt werden.
Andererseits plant die Schweizer Regierung eine Erhöhung der Kapitalbezugssteuer. Diese fällt bei Bezügen aus der zweiten und dritten Säule an.
Doch ein vom «Tagesanzeiger» veröffentlichter Bericht zeigt nun: Eine vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe riet der Finanzministerin Karin Keller-Sutter zu einer anderen Lösung.
Experten «Grundstückgewinnsteuer wäre vorzuziehen»
Demnach sollte der Bund Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien besteuern – genauso wie es Gemeinden und Kantone bereits tun. «Eine Grundstückgewinnsteuer wäre aus volkswirtschaftlicher Sicht einer Erhöhung anderer Steuern vorzuziehen», steht demnach in dem Bericht der Ökonomen.
Die Experten rieten dem Bundesrat sogar explizit dazu, die Besteuerung aus dem Verkauf von Häusern zu prüfen. «Bevor er zu einer allgemeinen Steuererhöhung bei der Mehrwert- oder der direkten Bundessteuer zurückgreift.»
Ihren Berechnungen zufolge könnte eine Grundstückgewinnsteuer dem Bund pro Jahr eine Milliarde Franken einbringen. Das wäre das Fünffache, das die umstrittene Steuererhöhung bei der zweiten und der dritten Säule ausschütten würde.
«Weniger schädliche Anreize»
Laut der Zeitung lehnte Keller-Sutter diesen Vorschlag aber ab. Stattdessen habe die Finanzministerin eine Vorlage zur Erhöhung der Kapitalbezugssteuer ausgearbeitet. Hinzu kommt jetzt noch die geplante Mehrwertsteuer-Erhöhung.
Mehrere Experten sehen das kritisch: Laut Reto Föllmi, Professor für Volkswirtschaft an der Universität St. Gallen, setzen Grundstückgewinnsteuern nämlich «weniger schädliche Anreize».
Während Mehrwertsteuern den «Konsum und damit auch die Arbeit belasten». Das wiederum wirke «dämpfend auf die wirtschaftliche Aktivität».
Beim Verkauf eines Hauses würde lediglich der Nettogewinn besteuert werden. Das wären Gewinne, die ohne erbrachte Leistung erfolgen.
SP-Wermuth beantragt Prüfung der Grundstückgewinnsteuer
Ähnlich sieht es SP-Co-Präsident Cédric Wermuth. In der Finanzkommission des Nationalrats beantragt er, dass der Bundesrat diese Option prüfen soll.

Eine entsprechende Vorlage soll dann dem Parlament vorgesetzt werden. «Preisanstiege bei Immobilien sind einer der Hauptgründe dafür, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich öffnet», argumentiert er.
Wohl keine Chance im Parlament
Laut Keller-Sutters Departement hätten die vom Bundesrat eingesetzten Experten aber eine Gewinnsteuer auf Grundstücke nur in dritter Priorität empfohlen. Dies weil eine Minderheit andere Optionen vorgezogen hätte. Christoph Schaltegger, Professor an der Uni Luzern, hätte nämlich einen Abbau von Subventionen bevorzugt.
Er hält aber fest: «Wenn es darum geht, das Steuersystem umzubauen, finde ich die Einführung einer Grundstückgewinnsteuer des Bundes eindeutig sinnvoller als die Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Kapitalbezugssteuer der dritten Säule.»
Grosse Chancen hätte eine Grundstückgewinnsteuer im Parlament wohl ohnehin nicht. Denn 70 Prozent der Parlamentarier besitzen selbst mindestens ein Grundstück. Zudem ist der Hauseigentümerverband stark im Parlament vertreten.

















