Efas-Abstimmung: Das sagen die Befürworter
Zu den Befürwortern der Vorlage zählen der Bundesrat und das Parlament.
Ein zentraler Aspekt ist die Beseitigung von Fehlanreizen im Gesundheitswesen. Diese Reform werde seit Jahren von verschiedenen Seiten gefordert und erhält Unterstützung von zahlreichen Gesundheitsorganisationen, argumentieren sie.
Verbesserung des Gesundheitssystems
Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Förderung ambulanter Behandlungen. Durch die einheitliche Finanzierung soll die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen vorangetrieben werden. Dies komme den Patienten zugute, da unnötige Spitalaufenthalte vermieden werden können, und ambulante Behandlungen in der Regel kostengünstiger sind, so die Befürworter.
Zusätzlich wird die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gesundheitsakteuren als entscheidender Vorteil angesehen. Die Reform soll die Kooperation zwischen Ärzten, Therapeuten, Pflegenden, Spitälern und Pflegeheimen fördern. Eine bessere koordinierte Versorgung führe zu einer höheren Versorgungsqualität und reduziere unnötige Behandlungen, argumentiert das Ja-Lager.
Reduzierte Kosten
Ein weiterer wesentlicher Aspekt sei die Kostendämpfung. Durch die Verlagerung hin zu günstigeren ambulanten Behandlungen und eine verbesserte Koordination wird ein Sparpotenzial von bis zu 440 Millionen Franken pro Jahr erwartet. Dies sei besonders relevant angesichts des stetig steigenden Anteils der Gesundheitskosten, der über Prämien finanziert wird, was insbesondere kleine und mittlere Einkommen belastet.
Die Reform soll auch den Anstieg der Krankenkassenprämien dämpfen, indem sich die Kantone wieder stärker an den Kosten beteiligen. Dadurch wird eine Entlastung für die Prämienzahler angestrebt.
Zudem soll für die Pflege im Pflegeheim und zu Hause eine stabilere und zuverlässigere Finanzierung geschaffen werden. Dies verbessere laut den Befürwortern nicht nur die Rahmenbedingungen für Pflegeeinrichtungen, sondern auch für das Personal.
Verbesserte Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal
Ein zusätzlicher Vorteil sei die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal. Wenn unnötige Spitalübernachtungen wegfallen, habe das Pflegepersonal weniger Nachtschichten und könne von regelmässigeren Arbeitszeiten profitieren.
Aufgrund dieser erwarteten Effekte empfehlen Bundesrat und Parlament daher die Annahme der Gesetzesänderung zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen im Krankenversicherungsgesetz.