Efas-Abstimmung kurz erklärt
Das Schweizer Gesundheitssystem basiert auf der obligatorischen Krankenversicherung, die allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu notwendigen medizinischen Behandlungen gewährt.
Die Finanzierung dieses Systems erfolgt durch drei Hauptquellen: Krankenkassenprämien, kantonale Beiträge und Kostenbeteiligungen der Patientinnen und Patienten.
Steigende Gesundheitskosten führen zu höheren Prämien
In den letzten Jahren sind die Gesundheitskosten und damit auch die Krankenkassenprämien stark gestiegen. Ein Grund dafür ist die uneinheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen, die zu Fehlanreizen führt.
Insbesondere werden dadurch unnötig viele stationäre Behandlungen gefördert, obwohl ambulante Behandlungen oft medizinisch sinnvoller und kostengünstiger wären.
Drei Behandlungsarten
Die aktuelle Finanzierungsstruktur unterscheidet zwischen drei Behandlungsarten:
Ambulante Behandlungen werden vollständig von den Krankenkassen finanziert, ohne kantonale Beteiligung. Stationäre Behandlungen werden zu mindestens 55 Prozent vom Wohnkanton des Patienten und zum Rest von der Krankenkasse getragen. Pflegeleistungen werden durch feste Beiträge von Patienten und Krankenkassen sowie den Restbetrag vom Wohnkanton finanziert.
Diese unterschiedliche Finanzierung führt dazu, dass für Krankenkassen und Spitäler stationäre Behandlungen oft finanziell attraktiver sind als ambulante, obwohl letztere häufig medizinisch sinnvoller und kostengünstiger wären.
Parlament will KVG ändern
Um diese Problematik anzugehen, hat das Parlament eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen. Ziel ist eine einheitliche Finanzierung aller Leistungen, unabhängig von der Behandlungsart.
Künftig sollen die Kantone mindestens 26,9 Prozent und die Krankenkassen höchstens 73,1 Prozent der Kosten übernehmen.
Diese Reform soll die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen fördern, die Versorgung koordinieren, Transparenz bezüglich Kosten herbeiführen und die Prämienzahlenden entlasten.
Referendum ergriffen
Experten schätzen das jährliche Sparpotenzial dieser Reform auf bis zu 440 Millionen Franken.
Allerdings bleibt die grundlegende Aufgabenteilung in der Krankenversicherung unverändert: Der Bundesrat legt den Leistungskatalog fest, Leistungserbringer und Krankenkassen vereinbaren die Tarife, und die medizinischen Entscheidungen bleiben bei Ärzten und Patienten.
Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung am 24. November über die Vorlage ab.