Am 24. November 2024 stimmen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger über eine wichtige Reform des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ab. Die Vorlage zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen sieht vor, dass alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach demselben Verteilschlüssel von Kantonen und Krankenkassen finanziert werden, unabhängig davon, ob sie ambulant, stationär oder in Pflegeheimen erbracht werden.

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