Regeln für Einbürgerung im Kanton Bern werden nicht gelockert

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Bern,

Es bleibt dabei: Wer sich im Kanton Bern einbürgern lassen will, muss die in den letzten zehn Jahren bezogene Sozialhilfe vollständig zurückbezahlt haben. Das hat der Grosse Rat am Donnerstag bekräftigt.

Reisepass
Ansicht eines Schweizer Reisepasses. (Symbolbild) - Keystone

Es bleibt dabei: Wer sich im Kanton Bern einbürgern lassen will, muss die in den letzten zehn Jahren bezogene Sozialhilfe vollständig zurückbezahlt haben. Das hat der Grosse Rat am Donnerstag bekräftigt.

Mit 89 zu 51 Stimmen lehnte er eine Motion von Hasim Sancar (Grüne/Bern) ab, der die Zeitspanne auf das vom Bund vorgegebene Minimum von drei Jahren verkürzen wollte.

Die strengen Berner Regeln seien nicht zweckmässig, sagte Hancar. Menschen, die einst auf Sozialhilfe angewiesen gewesen seien, würden dadurch stigmatisiert, weil die Hürde für eine Einbürgerung unverhältnismässig hoch sei.

Unterstützung bekam Hancar von der eigenen Fraktion wie auch von der SP. Die EVP war sich uneins, die EDU äusserte sich nicht.

Von einer Verkürzung der Zeitspanne nichts wissen wollten FDP-, SVP- und Mitte-Fraktion. Die strengen Regeln gingen schliesslich auf einen Volksentscheid zurück.

2013 hatte das bernische Stimmvolk eine entsprechende Initiative der Jungen SVP angenommen. Knapp acht Jahre später einen Volksentscheid umstossen zu wollen, sei demokratiefeindlich, sagte Andrea Gschwend-Pieren (SVP).

Ihr widersprach Hannes Zaugg-Graf (glp). Die Gesellschaft entwickle sich, manche Anliegen kämen immer wieder aufs Tapet. Das sei legitim. Im vorliegenden Fall müsse man aber stufengerecht vorgehen, und das bedeute: «Unterschriften sammeln für eine Änderung der Kantonsverfassung.»

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