Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte fordert Transparenz bei den Kosten der 61 Millionen Covid-19-Impfdosen in der Schweiz – das BAG stellt sich quer.
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Die genauen Ausgaben der Schweizer Regierung für 61 Millionen Dosen Corona-Impfstoff von sechs verschiedenen Herstellern bleiben bis heute ein Rätsel. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz hält Covid-Impfstoff-Verträge trotz Forderungen nach Offenlegung geheim.
  • Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte fordert Transparenz bei den Impfstoffkosten.
  • Das BAG lehne die Offenlegung der Verträge ab, um die Vertraulichkeit zu wahren.
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Obwohl der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Adrian Lobsiger, darauf besteht, dass die Kosten für Covid-19-Impfstoffe offengelegt werden sollten, weigert sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach wie vor. Die genauen Ausgaben der Schweizer Regierung für 61 Millionen Dosen Impfstoff von sechs verschiedenen Herstellern bleiben somit ein Rätsel.

Das BAG hat bisher nur stark redigierte Versionen der Verträge mit den Pharmaunternehmen Astrazeneca, Curevac, Janssen Pharmaceutica, Moderna, Novavax und Pfizer veröffentlicht. Wichtige Details wie Preisinformationen wurden dabei geschwärzt.

Lobsiger argumentiert jedoch gegen diese Praxis und behauptet, sie sei nicht konform mit dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ). Er fordert daher eine vollständige Offenlegung der Verträge, einschliesslich der Beschaffungskosten, wie der «Sonntagsblick» berichtet.

BAG lehnt Offenlegung ab

Trotz dieser Empfehlungen bleibt das BAG unter Leitung von Direktorin Anne Lévy standhaft. In einer Stellungnahme vom 22. Dezember 2023 hielt das Amt fest: «Entgegen der Empfehlung des Beauftragten (…) hält das BAG an den Schwärzungen (…) fest.»

Die Begründung des BAG für diese Entscheidung ist vielschichtig. Ein Hauptargument ist, dass die Schweiz den Impfstoffherstellern und den Partnerländern Frankreich und Schweden bei Vertragsabschluss Vertraulichkeit zugesichert hat.

Das Amt argumentiert, dass eine Verletzung dieser Zusage dazu führen könnte, dass zukünftige Verhandlungen mit diesen Partnern gefährdet wären. Dies würde die Fähigkeit der Schweiz beeinträchtigen, in einer künftigen Krise benötigte Impfstoffe oder Medikamente zu beschaffen.

Kritik an der Argumentation des BAG

Lobsiger hingegen findet diese Argumentation nicht überzeugend. Er stellt infrage, wie genau eine Wettbewerbsverzerrung durch die Offenlegung von Preisen in einem staatlich kontrollierten Markt entstehen soll.

Zudem weist er darauf hin, dass das Argument des angeblichen «Wettbewerbsnachteils» für alle sechs Impfstoffhersteller gleichermassen angeführt wird – was impliziert, dass alle auf gleichem Niveau konkurrieren würden.

Alain Berset Impfstoff Verträge
Alain Berset und sein BAG geraten nach der Publikation der geschwärzten Impfstoff-Verträge mit Pfizer & Co. unter Druck. - Keystone/zvg

Obwohl Lobsiger zugibt, dass der Fall «eine wesentliche aussenpolitische Komponente» hat, glaubt er nicht daran, dass das BAG ausreichend dargelegt hat, wie genau die Offenlegung der Verträge die «aussenpolitischen Interessen» der Schweiz beeinträchtigen könnte.

Mögliche rechtliche Schritte

Die Entscheidung des BAG kann nun vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Rémy Wyssmann, neu gewählter SVP-Nationalrat und einer der Antragsteller, äussert jedoch Bedenken hinsichtlich der finanziellen Risiken eines solchen Vorgehens.

Wyssmann betont die Wichtigkeit von Transparenz seitens der Behörden und erwägt, sich auf einen Impfstoffvertrag zu konzentrieren und sich mit anderen Antragstellern abzustimmen.

Sollte das BAG die gesamten Verträge offenlegen?

Es wird vermutet, dass es bei den Verträgen um Steuergelder in Höhe von weit mehr als einer Milliarde Franken geht.

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