In dieser Übersicht sind alle Entscheide des Bundesrats des heutigen Mittwochs zusammengefasst.
Bundesrat
Die aktuellen Vertreter des Bundesrats. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • EU-RAHMENABKOMMEN: Beim Rahmenabkommen hat der Bundesrat seine Position festgelegt - er macht diese allerdings nicht öffentlich.

CORONA-IMPFSTOFF: Der Bundesrat hat am Mittwoch den Kredit für die Beschaffung eines Covid-19-Impfstoffs um 100 Millionen auf 400 Millionen Franken erhöht. Nachdem dem Abschluss zweier Verträge mit Impfstoffherstellern, hat der Bund nun die Verhandlungen mit den Unternehmen Pifzer und Biontech aufgenommen. Die Unternehmen hatten diese Woche erste positive Resultate ihrer Studie veröffentlicht. Laut der Studie sind neun von zehn Probanden gegen das Corona-Virus geschützt.

EU-Rahmenabkommen: Beim Rahmenabkommen hat der Bundesrat seine Position festgelegt - er macht diese allerdings nicht öffentlich. Dies sagte Vizekanzler und Bundesratssprecher André Simonazzi. Der Bundesrat wolle seine Position nicht offenlegen, um den «Spielraum für die Schweiz zu bewahren», sagte Simonazzi. Der Bundesrat werde die EU «ziemlich schnell» kontaktieren. Wann es Neuigkeiten gebe, hänge auch von der Erreichbarkeit der zuständigen Personen in Brüssel ab.

CORONAVIRUS-MEDIENFÖRDERUNG: Die Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Printmedien und der elektronischen Medien werden verlängert. Die im Covid-Gesetz geregelte Hilfe wird für die Printmedien bis am 30. Juni 2021 fortgesetzt. Zum einen werden die aktuell geförderten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse kostenlos zugestellt. Zum anderen beteiligt sich der Bund an den Kosten der Tageszustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen. Für die elektronischen Medien werden die Abonnementskosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA solange übernommen, bis der bereitgestellte Betrag von 10 Millionen Franken ausgeschöpft ist. Bisher wurden 5,2 Millionen Franken ausgegeben.

SÖLDNERGESETZ: Der Bundesrat hat die Verordnung zum Söldnergesetz überarbeitet. Insbesondere werden die Absprachen zwischen den Departementen neu geregelt. Anlass war ein Verbot von Wartungsarbeiten des Flugzeugbauers Pilatus in Saudi-Arabien und in den Arabischen Emiraten durch das Aussendepartement. Die Staaten sind in den Jemen-Krieg verwickelt. Das Verbot rief das Parlament auf den Plan. Gemäss dem angepassten Konsultationsmechanismus müssen die Behörden dem Bundesrat neu Geschäfte vorlegen, die kontrovers oder von grosser politischer Tragweite sind. Zudem werden Dienstleistungen von der Meldepflicht ausgenommen, wenn sie im Zusammenhang mit Exporten nach dem Kriegsmaterial- oder Güterkontrollgesetz stehen.

GENTECH-MORATORIUM: Der Bundesrat will das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft um weitere vier Jahre verlängern. Das Moratorium gilt auch für Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren mit Eingriffen ins Genom. Das Gentech-Moratorium trat 2005 in Kraft und wurde seither drei Mal verlängert. Ende 2021 würde es wieder auslaufen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Februar 2021.

FINANZAUSGLEICH: Die Finanzausgleichszahlungen für das Jahr 2021 sinken gegenüber dem Vorjahr um 67 Millionen auf 5,2 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat die Zahlungen gutgeheissen. Der Kanton Genf wird netto um 85 Millionen Franken entlastet, der Kanton Bern mit 185 Millionen belastet. Trotzdem bleibt der Kanton Bern mit Einkünften aus dem Finanzausgleich von noch 916 Millionen Franken der grösste Nehmerkanton in absoluten Zahlen. Grösster Nettobeitragszahler in den Finanzausgleich bleibt der Kanton Zürich mit knapp 500 Millionen Franken.

KONSUM: Die Nachfrage nach Butter und Konsumeiern ist im Frühling als Folge der Corona-Pandemie im Detailhandel stark gestiegen. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die Importkontingente für Butter und Konsumeier im laufenden Jahr um je 2000 Tonnen zu erhöhen. Er hat damit entsprechende Anträge der Milch- und der Eierbranche gutgeheissen. Mit den Kontingentserhöhungen soll die Versorgung der Konsumentinnen und Konsumenten mit Butter und Eiern für die nächsten Monate sichergestellt werden.

CORONAVIRUS - IMPULSPROGRAMM: Der Bundesrat will sicherstellen, dass die Unternehmen in der Schweiz während der Corona-Pandemie ihre Innovationskraft aufrechterhalten können. Er hat deshalb die Lancierung eines Impulsprogramms mit erleichterten Förderbedingungen beschlossen. Mit dem Programm «Innovationskraft Schweiz» sollen KMU und Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten in den kommenden zwei Jahren finanziell unterstützt werden. Das Impulsprogramm kostet den Bund rund 63 Millionen Franken.

CORONAVIRUS - UNTERNEHMEN: Wie bereits im Frühling während der ersten Corona-Welle dürfen Arbeitgeber ihre Beitragsreserven, die sie in der beruflichen Vorsorge angespart haben, für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge verwenden. Die Massnahme soll es Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden ändert sich nichts. Die Regelung tritt bereits am Donnerstag in Kraft.

CORONAVIRUS - Luftfahrt: Die frühere Nationalrätin Brigitta Gadient wird Präsidentin der Schweizer Luftfahrtstiftung. Die Stiftung stellt sicher, dass die Auflagen des Bundes zur finanziellen Unterstützung der Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss eingehalten werden. Neben der früheren SVP- und BDP-Nationalrätin werden Peter Müller, der frühere Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl), und Lino Guzzella, der ehemalige Präsident und Rektor der ETH Zürich, den Bund in der Stiftung vertreten. Der Bund gewährt den Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss zur Sicherstellung der Liquidität einen Verpflichtungskredit von 1,275 Milliarden Franken. Das Parlament stimmte diesem Kredit im Mai zu.

Energie: Der Bundesrat hat entschieden, die Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes zusammenzuführen. Das neue Gesetz soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien erhöhen, diese besser in den Strommarkt integrieren und die Versorgungssicherheit stärken. Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation damit beauftragt, die Botschaft für das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» bis Mitte 2021 vorzulegen.

TOURISMUS: Der Bundesrat will Online-Buchungsplattformen verbieten, Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben Preisvorschriften zu machen. Er hat eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Konkret will die Landesregierung das Verbot von Preisbindungsklauseln in einem neuen Artikel im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb festschreiben. Dies soll die Übernachtungsbranche in ihrer Preisgestaltung frei machen. Die Betriebe können den Direktvertrieb über die eigenen Webseiten verstärken.

RHEINTUNNEL: Der geplante Rheintunnel in Basel ist einen Schritt weiter: Der Bundesrat hat dem generellen Projekt zugestimmt. Der neue Tunnel unter dem Rhein soll die häufig überlastete Autobahn A2/A3 zwischen den Verzweigungen Hagnau und Wiese entlasten. Der Baubeginn für das 2,36 Milliarden Franken teure Vorhaben ist frühestens für 2029 vorgesehen.

JUSTIZ: Eine neue elektronische Plattform soll es allen an einem Justizverfahren beteiligten Parteien ermöglichen, elektronisch mit den Gerichten, den Staatsanwaltschaften und den Justizvollzugsbehörden Daten auszutauschen. Der Bundesrat hat ein entsprechendes neues Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Für Anwältinnen und Anwälte, Gerichte oder Behörden soll der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden. Aber auch Private könnten die Plattform nutzen. Die Kosten für das Projekt werden in den ersten acht Jahren auf rund 50 Millionen Franken geschätzt.

LANDWIRTSCHAFT: Der Bundesrat hat ein Paket verabschiedet, das Änderungen von insgesamt 20 landwirtschaftlichen Verordnungen vorsieht. Sie betreffen insbesondere das Widerrufverfahren bei Pflanzenschutzmitteln, die Umsetzung von Projekten zur regionalen Entwicklung sowie die Gewährung von Finanzhilfen für Strukturverbesserungsmassnahmen. Das Verfahren zur Neubeurteilung von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, wird vereinfacht. Weiter übernimmt die Schweiz direkt und ohne zusätzliche Überprüfung die Ergebnisse einer von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit durchgeführten Evaluierung.

BUNDESPERSONAL: Der Bundesrat hat den 55-jährigen Rolf Götschmann zum Generalsekretär des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) ernannt. Der bisherige stellvertretende Generalsekretär ersetzt Rahel von Kaenel, die auf den Direktionsposten im Eidgenössischen Personalamt (EPA) wechselt. Götschmann tritt sein neues Amt am 1. März 2021 an.

Luftwaffe: Schweizer Militärjets können weiterhin einen Teil des italienischen Luftraums für ihr Training nutzen. Der Bundesrat hat die Vereinbarung für die Luftwaffen der Schweiz und Italiens genehmigt. Bereits 2009 hatten die Luftwaffen von Italien und der Schweiz ein Abkommen über die gemeinsame Benützung eines Trainingsraums im südlichen Teil des Kantons Graubünden und bis an die nördliche Küste des Comersees unterzeichnet. Die Vereinbarung sei nun auf Grund der gemachten Erfahrungen überarbeitet und der technischen Weiterentwicklung angepasst worden.

SCHWEIZ-MOSAMBIK: Die Schweiz stellt der Uno-Mission in Mosambik zwei unbewaffnete Offiziere zur Verfügung. Sie sollen dem Land bei der Umsetzung des Friedensabkommens helfen. Die beiden Offiziere unterstützten das Uno-Programm zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration der ehemaligen Kämpfer der heutigen Oppositionspartei Renamo. Chef der Uno-Mission ist der ehemalige Schweizer Botschafter in Maputo, Mirko Manzoni.

VERTEIDIGUNG: Der Bundesrat hat die totalrevidierte Gesetzgebung auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Mit dem neuen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz sinkt die Dienstpflicht im Zivilschutz von 20 auf 14 Jahre. Zudem wurde die Kommunikation zwischen Bund und Kantonen im Krisenfall verbessert. So wird die Alarmierung und Erstinformation der Bevölkerung modernisiert und den neuen Mediennutzungsgewohnheiten angepasst.

SPITAL-TARIFE: Der Bundesrat hat die neuen Tarifstrukturen für die Vergütung der Spitalaufenthalte für die obligatorische Krankenversicherung genehmigt. In der Tarifstruktur SwissDRG wird festgelegt, wie die stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler und Geburtshäuser entschädigt werden. Ebenfalls genehmigt hat der Bundesrat die Version 3.0 der schweizweiten Tarifstruktur TAPSY. Mit dieser Tarifstruktur werden stationäre psychiatrische Behandlungen mit leistungsbezogener Tagespauschale über die obligatorische Krankenkasse abgerechnet.

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN: Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein, Malta und Zypern werden angepasst. Die vom Bundesrat verabschiedeten Änderungsprotokolle enthalten namentlich eine Missbrauchsklausel. Diese soll sicherstellen, dass die Abkommen nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Die Protokolle stärken zudem das Verständigungsverfahren und damit die tatsächliche Vermeidung von Doppelbesteuerungen.

Steuern: Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt, nachdem die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen ist. Bussen und Geldstrafen im Ausland sollen demnach im Ausnahmefall von den Steuern in der Schweiz abgezogen werden können. Voraussetzung dafür ist, dass sie gegen den schweizerischen Ordre public verstossen oder dass Unternehmen glaubhaft darlegen können, dass sie alles Zumutbare unternommen haben, um sich rechtskonform zu verhalten. Bussen im Inland sind weiterhin nicht abzugsfähig, neu auch Bestechungsgelder an Private.

VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ: Der Bundesrat setzt das revidierte Gesetz auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Das Parlament hatte die Revision in der Sommersession verabschiedet. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt das Verhältnis zwischen Versicherern und ihren Kundinnen und Kunden. Mit dem überarbeiteten Gesetz wird beispielsweise neu ein Wiederrufungsrecht von 14 Tagen eingeführt und Verträge mit langer Laufzeit können nach drei Jahren beendet werden.

FINANZPLATZ: Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) gutgeheissen. Sie wird zusammen mit der Änderung des entsprechenden Bundesgesetzes auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Der AIA dient dazu, Steuerhinterziehung über Konten im Ausland zu verhindern. Eine Vorprüfung hatte ergeben, dass in der Schweiz Anpassungen nötig sind. Unter anderem angepasst wurden die geltenden Sorgfaltspflichten bei der Eröffnung eines Kontos.

BUND - KANTONE: Das Instrument der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen hat sich laut einem Bericht der Eidgenössischen Finanzverwaltung bewährt. Die aktuelle Situation werde von den Bundes- und den Kantonsstellen positiv bewertet. Der Bundesrat verzichtet deshalb auf konkrete Vorschläge zur Reduktion des administrativen Aufwands. Laut einer Umfrage der Finanzverwaltung sind insbesondere zahlreiche administrative Vereinfachungen, namentlich im Umweltbereich, umgesetzt worden. Der Bundesrat sieht hauptsächlich bei der Digitalisierung des Vollzugs Optimierungspotenzial.

KLIMA: Der Bundesrat hat das Mandat der Schweizer Delegation für Teilnahme an der Konferenz über den Schutz der Ozonschicht und des Klimas genehmigt. Die Konferenz dauert vom 23. bis zum 27. November 2020 und wird virtuell und in verkleinerter Form durchgeführt. Die 12. Konferenz der Vertragsparteien des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht ist zugleich die 32. Tagung der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen. Auf der Tagesordnung stehen vor allem Budgetfragen. Ausserdem wird die Konferenz über Ausnahmegesuche für die Verwendung von Methylbromid befinden.

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