Der Bundesrat nimmt die meisten Empfehlungen aus der Vernehmlassung auf und bekräftigt einzelne Punkte im Mandat für die EU-Verhandlungen.
Medienkonferenz mit Aussenminister Ignazio Cassis zum definitiven Verhandlungsmandat mit der EU.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat das definitive Mandat für die Verhandlungen mit der EU verabschiedet.
  • Er hat Präzisierungen vorgenommen und die meisten Empfehlungen berückstichtigt.
  • Je nach Fortschritten bei der EU könnten die Verhandlungen noch diesen Monat starten.
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Nach der Vernehmlassung bei den Parlamentskommissionen, den Kantonen und den Sozial- und Wirtschaftspartnern ist es nun definitiv: das Mandat für die Verhandlung mit der Europäischen Union. Der Bundesrat hat es heute verabschiedet und wartet nun nur noch darauf, dass die Europäische Kommission gleichzieht. Dann könnten die Verhandlungen beginnen, so der Bundesrat, voraussichtlich im Laufe des Monats März 2024.

Grundsätzlich begrüsst

Die Mehrheit der befragten Akteure sei damit einverstanden, dass Verhandlungen mit der EU auf der Grundlage des Paketansatzes aufgenommen würden. Gegenüber dem Entwurf von Mitte Dezember 2023 hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat präzisiert. Einen Grossteil der Empfehlungen habe er übernommen. Ausnahmen gab es vornehmlich dort, wo die Empfehlungen nicht mit den zentralen Zielen des Pakets vereinbar waren.

Europaflaggen  EU-Kommission.
Europaflaggen vor dem Sitz der EU-Kommission. - Zhang Cheng/XinHua/dpa

Das Verhandlungsmandat sei so auf eine innenpolitisch solide Grundlage gestellt. Gleichzeitig bewahre sich der Bundesrat gegenüber der EU seinen Handlungsspielraum. Verhandelt wird jeder Bestandteil des Pakets parallel unter der Gesamtleitung des Chefunterhändlers Patric Franzen, stellvertretender Staatssekretär im EDA. Das EJPD wurde mit einer Analyse beauftragt, inwiefern das Gesamtpaket vors Volk kommt: mit einem obligatorischen oder fakultativen Referendum.

Die Präzisierungen im Detail

Beim Strom soll die geschützte Grundversorgung als Standard bleiben. Das Recht auf Wahlfreiheit, auch zur Rückkehr in die Grundversorgung, wird bekräftigt. Die wichtigsten bestehenden staatlichen Beihilfen, namentlich im Bereich der Produktion von erneuerbarem Strom, sollen geschützt werden.

Die kontrollierte Öffnung des internationalen Schienenverkehrs dürfe die Qualität des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz nicht beeinträchtigen. Die Schweiz soll auf ihrem Territorium weiterhin für die Zuweisung von Zugtrassen zuständig sein.

Auch in der Agrarpolitik bleibe die Souveränität der Schweiz unberührt. Es wird präzisiert, dass die Zolltarife beibehalten werden, einschliesslich der Zollkontingente und ihrer Bewirtschaftungsmethode.

Bauernproteste Traktoren SOS
Bauernproteste am Freitag: Bauern bilden aus Traktoren ein «SOS». - keystone

Beim heiklen Punkt der Zuwanderung – Stichwort Personenfreizügigkeit – zieht der Bundesrat ebenfalls nach. Das schweizerische Sozialsystem will er besser schützen. Das Ziel einer arbeitsmarktorientierten Zuwanderung wird verstärkt, ebenso die Formulierung zum Aufenthaltsrecht.

Gleichermassen beim Lohnschutz: Der Bundesrat bekräftigt, dass das aktuelle Schutzniveau dauerhaft gewahrt werden soll. Lohn- und Arbeitsbedingungen zu garantieren, bleibt ein Ziel. Bei der Spesenregelung geht der Bundesrat auf die Bedenken der Gewerkschaften ein und will das Preisniveau in der Schweiz berücksichtigen. Beim Kautionssystem soll eine Lösung gefunden werden, die in der Wirkung mit der heutigen vergleichbar ist.

Sollte die Schweiz dereinst eine punktuelle Entwicklung des EU-Rechts nicht übernehmen, soll es keinen Automatismus geben. Ausgleichsmassnahmen sollen nur nach einer Entscheidung des Schiedsgerichts möglich sein, einschliesslich zur Frage der Verhältnismässigkeit.

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