Wegen der Coronavirus gibt es am 17. Mai 2020 keine Volksabstimmung. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
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Der Bundesrat. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Volksabstimmung vom 17. Mai ist abgesagt.
  • Dies beschloss heute der Bundesrat aufgrund der Coronavirus-Ausbreitung.

Wegen der Coronavirus gibt es am 17. Mai 2020 keine Volksabstimmung. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Die Begrenzungsinitiative der SVP, das revidierte Jagdgesetz sowie das Votum über die Kinderdrittbetreuungskosten gelangen später an die Urne.

Zudem beschloss die Landesregierung, für alle hängigen eidgenössischen Volksbegehren – also Volksinitiativen und fakultative Referenden – die Sammel- und Behandlungsfristen während einer begrenzten Zeit auf Eis zu legen.

Der Bundesrat werde dazu eine entsprechende Verordnung beschliessen, schreibt er.

Ausserdem empfiehlt der Bundesrat den Kantonen und Gemeinden ausdrücklich, Gemeindeversammlungen nur in zwingenden Fällen zu bewilligen.

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