Coronavirus

    Coronavirus: Bund mit mehr Kompetenzen beim Kauf medizinischer Güter

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Bern,

    Der Bund soll mehr Kompetenzen erhalten, um die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern zur Bekämpfung des Coronavirus zu koordinieren.

    Bundesrat Coronavirus
    Die Massnahmen des Bundesrats sind nicht alleine Schuld an den hohen Kosten des Lockdowns. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Kantone müssen ihre Bestände medizinischer Güter neu dem Bund melden.
    • Betroffen sind etwa Beatmungsgeräte, chirurgische Masken, Schutzausrüstung oder -anzüge.

    Der Bund nimmt bei der Beschaffung von medizinischen Gütern für den Schutz vor dem Coronavirus das Heft in die Hand. Betroffen sind beispielsweise Beatmungsgeräte, chirurgische Masken, Schutzausrüstung oder Schutzanzüge. Kantone müssen ihre Bestände neu melden.

    Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Ziel ist, dem Bund mehr Kompetenzen zu geben: Damit er die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern zur Bekämpfung des Coronavirus koordinieren kann. Die Verordnung zur Bekämpfung der Lungenkrankheit Covid-19 hat er angepasst, die Neuerungen gelten ab Samstag um Mitternacht.

    Coronavirus - Klinikum Schwerin
    Schläuche eines Beatmungsgerätes hängen an einem Bett in einem Zimmer einer Intensivstation. - dpa

    Geregelt hat der Bundesrat zudem: Wie der Bund die Kantone und Organisationen wie das Schweizerische Rote Kreuz beim Kauf von wichtigen medizinischen Gütern unterstützen kann. Dies gilt für den Fall, dass der Bedarf über die normalen Kanäle nicht gedeckt werden kann. Das Material wird danach zentral zugeteilt.

    Meldepflicht für Kantone wegen Coronavirus

    Die Kantone müssen dem Koordinierten Sanitätsdienst (KSD) ihre aktuellen Bestände an wichtigen medizinischen Gütern regelmässig übermitteln. Haben sie Bedarf, müssen sie den KSD um Zuteilung ersuchen. Das Material wird auf Grund der Versorgungslage und auch der aktuellen Fallzahlen an die Kantone ausgegeben.

    Regelmässig melden müssen Kantone, Spitäler sowie Hersteller und Vertreiber von Arzneimitteln auch ihre Bestände bestimmter Arzneimittel. Zuständig für diese Meldungen ist der Fachbereich Heilmittel der Organisation der wirtschaftlichen Landesversorgung.

    Coronavirus Bund
    Eine Mitarbeiterin des Coronavirus Drive-In Testzentrums auf dem BEA Expo Gelände in Bern trägt einen Schutzanzug, am Donnerstag, 2. April 2020. - Keystone

    Der Bundesrat kann Firmen verpflichten, wichtige medizinische Güter herzustellen, wenn die Versorgung sonst nicht gewährleistet werden kann. Firmen, die deswegen andere Aufträge nicht erfüllen können, kann der Bund mit Beiträgen unterstützen.

    Exportkontrolle

    Schutzausrüstungen – etwa Schutzbrillen, Masken oder Schutzkleidung sowie bestimmte Arzneimittel – werden einer Exportkontrolle unterstellt. Die Ausfuhr wird bewilligt, wenn der inländische Bedarf gedeckt ist. Genannt werden unter anderem Gesundheitseinrichtungen, medizinisches Personal, Patienten und Rettungsorganisationen.

    Der Bundesrat will schliesslich auch den Zugang zu «neuen, vielversprechenden Therapien» gewährleisten und ebenso zu dringend benötigten Medizinprodukten. Er hat dafür eine Reihe von Ausnahmen zu bestehenden heilmittelrechtlichen Regelungen beschlossen.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Alain Berset Hut
    442 Interaktionen
    «Situation heikel»
    Seniorinnen
    762 Interaktionen
    Bis 20 Grad
    Corona Impfstoff
    474 Interaktionen
    Coup bei Mäusen

    MEHR CORONAVIRUS

    Long Covid Mann
    34 Interaktionen
    Studie
    5 Interaktionen
    Für Krypto-Geschäfte
    204 Interaktionen
    Erkältungssaison
    Biontech
    34 Interaktionen
    Covid-Impfung

    MEHR AUS STADT BERN

    Feuerpferde Tobias Sennhauser
    6 Interaktionen
    «Keine Feuerpferde»
    Tatjana Rothenbühler, Direktorin GastroBern.
    GastroBern-Direktorin
    16 Interaktionen
    Bern
    YB FCZ
    44 Interaktionen
    3:5 gegen FCZ