Coronavirus

    St. Galler Unternehmer erschleicht Covid-Kredit

    Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat einen 49-jährigen Unternehmer per Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und mehrfacher Übertretung der Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung verurteilt. Der Mann hatte im März 2020 mit falschen Angaben einen Notkredit über knapp 43'000 Franken erschlichen und das Geld teils für Schulden und zweifelhafte Krypto-Geschäfte verwendet.

    Die St. Galler Staatsanwaltschaft sprach einen Mann wegen zweckwidriger Verwendung von Covid-Krediten schuldig. (Symbolbild)
    Die St. Galler Staatsanwaltschaft sprach einen Mann wegen zweckwidriger Verwendung von Covid-Krediten schuldig. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

    Der Geschäftsführer einer mittlerweile liquidierten GmbH beantragte bei der St. Galler Kantonalbank einen zinslosen Covid-19-Kredit. Im Formular deklarierte er für 2019 einen Umsatzerlös von gut 427'000 Franken und gab an, zehn Vollzeitmitarbeitende zu beschäftigen. Das geht aus einem Strafbefehl hervor, der der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

    Tatsächlich handelte es sich beim Umsatz um eine rein hypothetische Hochrechnung künftiger Aufträge ohne Bezug zum Jahresabschluss. Statt eines festen Mitarbeiterstabs beschäftigte das Unternehmen lediglich einige Abrufkräfte. Im Vertrauen auf die Angaben überwies die Bank den Darlehensbetrag von 42'733 Franken.

    Bedingte Freiheitsstrafe als «letzte Chance»

    Kurz danach bezog der Mann vom gewährten Kredit mehrmals Bargeld in der Höhe von mehr als 26'000 Franken, um Schulden bei Freunden abzuzahlen. Ausserdem floss Geld vom Covid-Kredit an einen estnischen Krypto-Dienstleister. Dieses Anlagegeschäft stellte sich im Nachhinein teilweise als betrügerisch heraus, hält die Staatsanwaltschaft fest.

    Zumindest teilweise habe er den Kredit zweckwidrig verwendet. Gemäss Bundesvorgaben hätte er nur zur Sicherung der betrieblichen Liquidität eingesetzt werden dürfen.

    Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen bei einer Probezeit von drei Jahren sowie zu einer Busse von 600 Franken.

    Da der verschuldete Mann bereits drei einschlägige Vorstrafen – unter anderem wegen Fälschung von Ausweisen und Urkundenfälschung – aufwies und Geldstrafen bisher keine Wirkung zeigten, hielt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe für angezeigt. Angesichts seiner Situation gewährt sie ihm den bedingten Vollzug als «letzte Chance».

    Kommentare

    User #1801 (nicht angemeldet)

    Dreimal betrogen? Warum ist er nicht im Gefaegnis?

    User #8014 (nicht angemeldet)

    diesbezüglich würde man mit sicherheit noch weitere Abzocker finden. aber... wer Name und Verbindungen hat, der beibt natürlich verschont.

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