Für Christoph Blocher ist das Bundesrats-Ticket der SP «unwählbar». Seinetwegen gab es aber seit 16 Jahren keine wilden Kandidaten mehr. Ändert sich das nun?
christoph blocher
Christoph Blocher lehnt stärkere Unterstützung für Kita-Plätze ab. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Christoph Blocher will keinen der vorgeschlagenen SP-Kandidierenden im Bundesrat.
  • Er tönt an, dass die SVP jemand anderes aus der SP wählen sollte – gegen deren Willen.
  • Das wäre der erste wilde Kandidat seit 16 Jahren.
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Christoph Blocher, der ehemalige Bundesrat und hohes Tier der SVP, ist unzufrieden mit den offiziellen Bundesratskandidaten der SP. Beiden, Jon Pult und Beat Jans, fehle «die Lebenserfahrung wie auch der Leistungsausweis». Das sagt er auf seinem eigenen TV-Programm «Teleblocher».

Blocher spricht mehrmals an, dass er es gut finden würde, wenn die SVP «einen dritten Kandidaten» der SP wählen würde: also einen sogenannten «wilden Kandidaten». Mit dieser Andeutung bricht er ein Tabu, eine Regel, die seit seiner eigenen Abwahl unausgesprochen ausgeführt wird, schreibt der «Tages-Anzeiger».

Denn er selbst war einer von nur vier Bundesräten, welche nicht vom Parlament wiedergewählt wurden. Stattdessen ging der Sitz an seine Parteikollegin Eveline Widmer-Schlumpf – gegen den Willen der SVP.

Durch Chrsioph Blochers Rede: Wird Zurückhaltung abgelegt?

Danach führte die SVP eine Klausel ein: Kandidatinnen und Kandidaten, welche gegen den Willen der eigenen Partei gewählt wurden, werden aus der Partei ausgeschlossen. Dies übte Druck auf die anderen Parteien aus, sich an das SVP-Ticket zu halten.

Der Gerechtigkeit willen hielten sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch bei den anderen Parteien an deren Tickets: ganze 16 Jahre lang.

Ausgerechnet der SVP-Übervater, wegen dem die Klausel überhaupt eingeführt wurde, spricht sich nun dagegen aus. Und er könnte Anklang finden, schreibt der «Tages-Anzeiger» weiter: Die Relativierung der eigenen Klausel könnte auch für andere Parteien ein Startschuss sein, die Zurückhaltung abzulegen.

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