Bundesrat

Bundesrat will weiterhin kein Ständemehr für EU-Verträge

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Bern,

Der Bundesrat bleibt dabei: In einer Volksabstimmung über die neuen Verträge mit der EU soll das Volksmehr reichen.

Die Diskussion um die Abstimmungsmodalitäten zu den Bilateralen III hält an. (Archivbild)
Die Diskussion um die Abstimmungsmodalitäten zu den Bilateralen III hält an. (Archivbild) - KEYSTONE/EPA/OLIVIER MATTHYS

Er lehnt den Vorschlag ab, zugleich die Bundesverfassung um eine Übergangsbestimmung zu ergänzen. Geschähe dies, bräuchte es auch das Ständemehr.

Konkret befasste sich die Landesregierung an ihrer Sitzung vom Mittwoch mit einer Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S). Der Bundesrat beantragt der kleinen Kammer, nicht darauf einzutreten, wie er mitteilte. Mit der Übergangsbestimmung würde der Bundesrat ermächtigt, die Verträge mit Brüssel zu ratifizieren. Die SPK-S spricht in diesem Zusammenhang von einer Verfassungsgrundlage für die Bilateralen III.

Die Ständeratskommission hatte die Vorlage auf Grundlage einer parlamentarischen Initiative erarbeitet und knapp mit 7 zu 6 Stimmen angenommen. Der Ständerat entscheidet voraussichtlich bereits in der Herbstsession darüber.

Zuwanderungsartikel als Knackpunkt

Die Kommission möchte mittels einer neuen Verfassungsbestimmung klarstellen, dass der Zuwanderungsartikel in der Verfassung, der nach dem Ja zur SVP-Masseneinwanderungsinitiative in Kraft trat, in Bezug auf das geänderte Freizügigkeitsabkommen nicht zur Anwendung kommt.

Im Kern geht es um die Frage, welche Modalitäten für die Volksabstimmung über die neuen Verträge mit Brüssel gelten: Setzt sich der Bundesrat durch, reicht das Volksmehr. Würde der Entscheid über das Vertragspaket dagegen wie von der Ständeratskommission vorgeschlagen mit einer Verfassungsänderung verbunden, bräuchte es auch das Ständemehr.

In seinem Communiqué bekräftigte der Bundesrat seine bisherigen Argumente. Die Bundesverfassung in ihrer heutigen Form sehe ein fakultatives Referendum über das Vertragspaket vor.

Die Ständeratskommission folgt mit ihrem Vorgehen hingegen dem Juristen Stefan Schmid. Dieser hatte Ende März in einer öffentlichen Anhörung einen Widerspruch zwischen der Bundesverfassung und dem Vertragspaket geltend gemacht, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit.

Um diesen Konflikt aus dem Weg zu räumen, schlug Schmid vor, die Verfassung mit einer Übergangsbestimmung zu ergänzen, über die Volk und Stände abstimmen müssen – so wie über jede Verfassungsänderung.

«Schon heute verfassungskonform»

In seinem Communiqué vom Mittwoch widersprach der Bundesrat der Einschätzung Schmids. Aus seiner Sicht seien die Abkommen mit Brüssel schon heute verfassungskonform. Denn aufgrund der Änderungen am Freizügigkeitsabkommen könnte lediglich eine geringe Zahl zusätzlicher Personen neu in die Schweiz zuwandern. Namentlich werde der Familiennachzug nur leicht erweitert.

Nebst der Vorlage der Ständeratskommission liegt zudem nach wie vor die Idee auf dem Tisch, auch ohne neue Übergangsbestimmung ein obligatorisches Referendum durchzuführen. Der Bundesrat sieht dafür die rechtlichen Bedingungen nicht erfüllt.

Die Mehrheit der SPK-S sieht einen Vorteil ihrer Vorlage darin, dass die Diskussion über ein solches Staatsvertragsreferendum sui generis entfiele.

Parlament hat das letzte Wort

Für den Bundesrat hingegen überwiegen die staatspolitischen Risiken. Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen würde vom verfassungsmässigen Vorgehen abgewichen, hielt er am Mittwoch fest. Es gebe dafür keinen vergleichbaren Präzedenzfall. Vielmehr bestehe das Risiko, dass man für zukünftige völkerrechtliche Verträge einen schaffe.

Das letzte Wort in der Frage der Modalitäten einer Volksabstimmung über die neuen Verträge mit der EU hat ohnehin das Parlament. Endgültig in der Frage entscheiden dürfte es erst im kommenden Jahr, wenn sich auch der Nationalrat mit der Sache befasst hat. Die SVP ist klar für das doppelte Mehr. SP, Grüne und GLP sind dagegen. Entscheidend dürfte sein, wie sich die Vertreterinnen und Vertreter der FDP und der Mitte-Partei positionieren.

Kompass-Initiative im Hintergrund

Hängig ist zudem eine Volksinitiative zum Thema. Die Initiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)» fordert, dass sämtliche Staatsverträge, welche die Übernahme von wichtigen Recht setzenden Bestimmungen vorsehen, von Volk und Ständen gutgeheissen werden müssen.

Ein Abstimmungstermin steht noch nicht fest. Im März hatte der Ständerat eine Motion knapp abgelehnt, welche die Kompass-Initiative noch vor einer eventuellen Volksabstimmung über die neuen Verträge mit der EU vors Volk bringen wollte.

Kommentare

User #4321 (nicht angemeldet)

Handelt der B R kriminell?

User #2104 (nicht angemeldet)

Es handelt sich nicht um eine "Streitfrage". Für die Abstimmung über die Verträge mit der EU verlangt das Gesetz kein Ständemehr. Wird jetzt noch das Bundesgericht bemüht, das zu bestätigen?

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