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Kanton Bern: Bundesgericht stützt Fahrzeugfahndung und Videoüberwachung

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Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen das Berner Polizeigesetz in wichtigen Punkten ab. Fahrzeugfahndung und Videoüberwachung bleiben erlaubt.

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Kanton Bern: Ein Polizei Absperrband markiert eine Sperrzone (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern nimmt in weiten Teilen zufrieden Kenntnis vom heutigen Urteil des Bundesgerichts zur Änderung des Polizeigesetzes vom 28. November 2023. Das höchste Gericht hat die Beschwerde in wichtigen Punkten abgewiesen und nur in Nebenpunkten gutgeheissen. Die vom Grossen Rat beschlossenen Bestimmungen zur automatisierten Fahrzeugfahndung und zur Videoüberwachung durch den Kanton beurteilt es grundsätzlich als verfassungskonform.

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