Karin Keller-Sutter

    Straffere Zügel: Keller-Sutter präsentiert weitere UBS-Vorschriften

    Matthias Bärlocher
    Matthias Bärlocher

    Bern,

    Mehr Verantwortung durch die Chefetage, weniger Risiken durch hohe Boni: Für systemrelevante Banken sollen die Vorschriften verschärft werden.

    Medienkonferenz mit Finanzministerin Karin Keller-Sutter und Staatssekretärin Daniela Stoffel zu den vorgeschlagenen Änderungen bei der Too-Big-To-Fail-Regulierung.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat zieht weitere Lehren aus dem Untergang der Credit Suisse.
    • Bei systemrelevanten Banken sollen weitere, schärfere Vorgaben gelten.
    • Diese betreffen die Boni, die Verantwortlichkeiten, aber auch mehr Aufsicht durch die Finma.

    Im Nachgang zur Credit-Suisse-Krise will der Bundesrat weitere Lücken in der Too-Big-To-Fail-Regulierung schliessen. Bereits im Parlament hängig sind die neuen Vorschriften für das Eigenkapital von systemrelevanten Banken, die vor allem die UBS betreffen. Nun folgen Anforderungen an die Chefetage bei den Verantwortlichkeiten und den Boni sowie die Krisenvorbereitung.

    Einzelne Massnahmen sollen auch für weitere, kleinere Banken und Finanzinstitute gelten, aus Gründen der Rechtsgleichheit. Dabei habe der Bundesrat die Massnahmen möglichst proportional ausgestaltet, heisst es in einer Mitteilung. Auf die Frage, warum der Bundesrat nicht schon früher schärfere Regulierungen angestrebt habe, meint Finanzministerin Karin Keller-Sutter: Die Branche habe immer sehr effizientes Lobbying betrieben.

    Verantwortlichkeiten klar regeln

    Statt wie angedacht für alle nur noch für komplexere Banken (ab 250 Mitarbeitenden) soll neu ein Verantwortlichkeitsregime eingeführt werden. Das bedeutet: In einem Dokument muss festgelegt werden, wer für welche Entscheidungen verantwortlich ist.

    ubs
    Die UBS hat 2023 die Credit Suisse übernommen. - keystone

    Die Begründung des Bundesrats dafür klingt so banal wie einleuchtend: «Dies schafft eine klare Zuteilung von Pflichten auf den oberen Führungsebenen und stärkt die persönliche Verantwortlichkeit der Führungspersonen.» Genau dies war aber damals bei der Credit Suisse nicht gegeben. Nun sollen bei Verstössen die Banken selbst oder die Finma gezielt an der richtigen Stelle eingreifen können.

    Boni auf Probe

    Bei den berühmt-berüchtigten Boni sollen bei allen Banken – nicht nur den systemrelevanten – die Risiken und Fehlanreize vermieden werden. Bei den obersten und bestbezahlten Kadern von systemrelevanten Banken gelten zusätzliche, schärfere Regeln.

    Muss etwas gegen die hohen Banker-Boni gemacht werden?

    So sollen auf die variablen Vergütungsanteile Sperrfristen gelten. Sollte bei einer Person nachträglich ein Fehlverhalten festgestellt werden, müssen diese Boni gekürzt oder gestrichen werden. Gleiches gilt für sogenannte «Clawbacks», die ebenfalls neu gelten sollen: Bereits ausbezahlte Vergütungen können dann zurückgefordert werden.

    Der Bundesrat verzichtet jedoch darauf, die Boni nach oben zu limitieren. Er befürchtet dadurch Nachteile: Ein Nebeneffekt könne etwa sein, dass dann einfach die Fixgehälter steigen.

    Mehr Kompetenzen für die Finma, mehr Liquidität für die Banken

    Der Bundesrat will die Aufsichtsbefugnisse der Finma stärken. Damit soll die Finma bei erkennbaren Risiken früher und effektiver Massnahmen anordnen können. Neu soll die Finma auch Bussen gegen fehlbare Banken verhängen können. Wird eine angeordnete Massnahme nur verzögert umgesetzt, droht ebenfalls eine Abgabe, ein sogenanntes Zwangsgeld.

    Sergio Ermotti
    Der CEO der UBS, Sergio Ermotti, hat die Verschärfung der Bankenregulierung wiederholt kritisiert. - keystone

    Sozusagen im Gegenzug sollen die Banken einfacheren Zugang zu Liquidität via die Nationalbank erhalten können. Damit werde auch die Erfüllung der neuen Vorgaben in der Liquiditätsverordnung erleichtert.

    … doch auch das genügt noch nicht

    Diesbezüglich soll es für systemrelevante Banken quantitative Mindestanforderungen geben. In abgeschwächter Form sollen diese auch für mittelgrosse Banken (sogenannte Kategorie-3-Banken) gelten. Hingegen verzichtet der Bundesrat auf solche Anforderungen bei Banken der Kategorien 4 und 5. Diese seien nicht im Fokus der Too-Big-To-Fail-Regulierung.

    Genügen diese Massnahmen nun, um zu verhindern, dass der Bund ein drittes Mal eine systemrelevante Bank retten muss? Die Antwort von Bundesrätin Keller-Sutter ist klar: «Nein, im Gegenteil, es kann jederzeit wieder etwas passieren.» Jede Krise sei wieder anders.

    Sie bleibe aber bei ihrer früheren Aussage: «Anstand kann man nicht regulieren. Aber man kann Risiken begrenzen.»

    Kommentare

    User #4984 (nicht angemeldet)

    Soll man zuerst beim Staat einführen...

    User #2025 (nicht angemeldet)

    Man kann es auch "Neid kultivieren" nennen.

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