Straffere Zügel: Keller-Sutter präsentiert weitere UBS-Vorschriften
Mehr Verantwortung durch die Chefetage, weniger Risiken durch hohe Boni: Für systemrelevante Banken sollen die Vorschriften verschärft werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat zieht weitere Lehren aus dem Untergang der Credit Suisse.
- Bei systemrelevanten Banken sollen weitere, schärfere Vorgaben gelten.
- Diese betreffen die Boni, die Verantwortlichkeiten, aber auch mehr Aufsicht durch die Finma.
Im Nachgang zur Credit-Suisse-Krise will der Bundesrat weitere Lücken in der Too-Big-To-Fail-Regulierung schliessen. Bereits im Parlament hängig sind die neuen Vorschriften für das Eigenkapital von systemrelevanten Banken, die vor allem die UBS betreffen. Nun folgen Anforderungen an die Chefetage bei den Verantwortlichkeiten und den Boni sowie die Krisenvorbereitung.
Einzelne Massnahmen sollen auch für weitere, kleinere Banken und Finanzinstitute gelten, aus Gründen der Rechtsgleichheit. Dabei habe der Bundesrat die Massnahmen möglichst proportional ausgestaltet, heisst es in einer Mitteilung. Auf die Frage, warum der Bundesrat nicht schon früher schärfere Regulierungen angestrebt habe, meint Finanzministerin Karin Keller-Sutter: Die Branche habe immer sehr effizientes Lobbying betrieben.
Verantwortlichkeiten klar regeln
Statt wie angedacht für alle nur noch für komplexere Banken (ab 250 Mitarbeitenden) soll neu ein Verantwortlichkeitsregime eingeführt werden. Das bedeutet: In einem Dokument muss festgelegt werden, wer für welche Entscheidungen verantwortlich ist.

Die Begründung des Bundesrats dafür klingt so banal wie einleuchtend: «Dies schafft eine klare Zuteilung von Pflichten auf den oberen Führungsebenen und stärkt die persönliche Verantwortlichkeit der Führungspersonen.» Genau dies war aber damals bei der Credit Suisse nicht gegeben. Nun sollen bei Verstössen die Banken selbst oder die Finma gezielt an der richtigen Stelle eingreifen können.
Boni auf Probe
Bei den berühmt-berüchtigten Boni sollen bei allen Banken – nicht nur den systemrelevanten – die Risiken und Fehlanreize vermieden werden. Bei den obersten und bestbezahlten Kadern von systemrelevanten Banken gelten zusätzliche, schärfere Regeln.
So sollen auf die variablen Vergütungsanteile Sperrfristen gelten. Sollte bei einer Person nachträglich ein Fehlverhalten festgestellt werden, müssen diese Boni gekürzt oder gestrichen werden. Gleiches gilt für sogenannte «Clawbacks», die ebenfalls neu gelten sollen: Bereits ausbezahlte Vergütungen können dann zurückgefordert werden.
Der Bundesrat verzichtet jedoch darauf, die Boni nach oben zu limitieren. Er befürchtet dadurch Nachteile: Ein Nebeneffekt könne etwa sein, dass dann einfach die Fixgehälter steigen.
Mehr Kompetenzen für die Finma, mehr Liquidität für die Banken
Der Bundesrat will die Aufsichtsbefugnisse der Finma stärken. Damit soll die Finma bei erkennbaren Risiken früher und effektiver Massnahmen anordnen können. Neu soll die Finma auch Bussen gegen fehlbare Banken verhängen können. Wird eine angeordnete Massnahme nur verzögert umgesetzt, droht ebenfalls eine Abgabe, ein sogenanntes Zwangsgeld.

Sozusagen im Gegenzug sollen die Banken einfacheren Zugang zu Liquidität via die Nationalbank erhalten können. Damit werde auch die Erfüllung der neuen Vorgaben in der Liquiditätsverordnung erleichtert.
… doch auch das genügt noch nicht
Diesbezüglich soll es für systemrelevante Banken quantitative Mindestanforderungen geben. In abgeschwächter Form sollen diese auch für mittelgrosse Banken (sogenannte Kategorie-3-Banken) gelten. Hingegen verzichtet der Bundesrat auf solche Anforderungen bei Banken der Kategorien 4 und 5. Diese seien nicht im Fokus der Too-Big-To-Fail-Regulierung.
Genügen diese Massnahmen nun, um zu verhindern, dass der Bund ein drittes Mal eine systemrelevante Bank retten muss? Die Antwort von Bundesrätin Keller-Sutter ist klar: «Nein, im Gegenteil, es kann jederzeit wieder etwas passieren.» Jede Krise sei wieder anders.
Sie bleibe aber bei ihrer früheren Aussage: «Anstand kann man nicht regulieren. Aber man kann Risiken begrenzen.»












