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Bundesrat will Taser-Einsätze in Bussen, Trams und Zügen zulassen

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Bern,

Die Transportpolizei soll künftig Taser benutzen können. Der Bundesrat will auf Begehren des Parlaments die Rechtsgrundlagen dafür schaffen. Um die Taser-Einsätze zu dokumentieren, soll auch der Einsatz von Bodycams geregelt werden.

Transportpolizisten und -polizistinnen sollen künftig Taser einsetzen können. Der Bundesrat will dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen. (Themenbild)
Transportpolizisten und -polizistinnen sollen künftig Taser einsetzen können. Der Bundesrat will dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen. (Themenbild) - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Am Mittwoch hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den nötigen Verordnungsänderungen eröffnet; sie dauert bis zum 16. November. Neben Polizistinnen und Polizisten soll neu auch Fahr-, Kontroll- und Begleitpersonal mit Bodycams ausgerüstet werden können.

Präzisieren will der Bundesrat die Voraussetzungen für Live-Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr. Diese soll nur zulässig sein, wenn Reisende um Hilfe bitten oder wenn die Datenschutz-Folgenabschätzung überwiegendes Interesse bestätigt. Reisende müssen auf Echtzeit-Überwachung hingewiesen werden.

Der Einsatz von Bodycams, Video-Echtzeitüberwachung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz für die Auswertung der Aufzeichnungen sollen vorerst auf fünf Jahre befristet werden. Danach will sie der Bundesrat in einem Gesetz regeln.

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