Bundesrat will lebenslange Witwenrente kippen
Witwen erhalten bisher lebenslang eine Rente ausbezahlt. Das will der Bundesrat nun ändern – damit soll eine Ungleichbehandlung abgeschafft werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will eine Ungleichbehandlung im Rentensystem ausgleichen.
- So sollen Witwen künftig nur bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes Geld erhalten.
- Bisher erfolgte die Auszahlung lebenslang.
Witwen und Witwer sollen künftig bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Rente erhalten – unabhängig vom Zivilstand. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Bisher bekommen Frauen lebenslang eine Rente.
Die bereits laufenden Renten von über 55-jährigen Witwen und Witwern werden allerdings weiter bezahlt. Der Bundesrat wolle die Ungleichbehandlung bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen und das System an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen, so der Bundesrat.
Heute bekommen Witwen lebenslange eine Rente, auch wenn sie keine unterhaltsberechtigten Kinder haben. Witwer hingegen erhalten sie nur bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes. 2022 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) diese Ungleichbehandlung der Geschlechter in einem Urteil festgehalten.
SP spricht von Kahlschlag
Der bürgerlich dominierte Bundesrat mache aus einer Gleichstellungsvorlage eine Abbauvorlage, kritisiert die SP. Und dies ohne Not. Dies sei ein sozialpolitischer Kahlschlag: «Vielmehr braucht es eine Anpassung der Witwerrenten nach oben», wird SP-Nationalrätin Barbara Gysi zitiert.
Dass der Bundesrat auch laufende Witwenrenten streichen will, sei empörend. Wenn schon müsse die Kaufkraftder Bevölkerung gestärkt werden, sagt Co-Fraktionspräsidentin Samira Marti gemäss Communiqué.
Etwas gemässigter formuliert es der Gewerkschaftsbund SGB. Die geschlechts- und zivilstandsunabhängige Ausgestaltung der Witwenrente überzeuge. Auch mit der Limite bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes zeigt sich der SGB einverstanden.
Störend sei jedoch die konkrete Ausgestaltung im Vorschlag des Bundesrat. Dies sei ein Leistungsabbau zugunsten der Bundesfinanzen. Das Budget der Hinerlassenenrenten werde so um rund 50 Prozent gekürzt. Die Streichung beziehungsweise Kürzung laufender Renten bedeute für betroffene Frauen grosse Unsicherheit und löse Existenzängste aus.