Autofahren mit Gipsbein – erlaubt?
Mit Gipsbein ans Steuer – ist das trotz Verletzung erlaubt? Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt, wann Autofahren noch zulässig ist und welche Risiken drohen.

Ich habe mir mein linkes Bein gebrochen, und dieses ist nun im Gips. Mein Mann findet, so dürfe ich auf keinen Fall Autofahren.
Ich habe bei meinem Auto aber keine Gangschaltung, sondern einen Automaten, und brauche das linke Bein zum Fahren nicht. Somit kann ich doch auch Autofahren?
Ja, das kannst du. Das schweizerische Strassenverkehrsgesetz verbietet das Autofahren mit einem Gipsbein nicht ausdrücklich. Das Gesetz verlangt allerdings, dass die Lenkerin oder der Lenker «fahrfähig» ist.
Wer sich ans Steuer setzt, muss demnach psychisch und physisch in der Lage sein, das Fahrzeug zu beherrschen und jederzeit richtig reagieren zu können – auch in einer plötzlichen Gefahrensituation, etwa bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver.
Bei einem Automatikfahrzeug brauchst du das linke Bein zwar tatsächlich nicht zum regulären Fahren, doch der Gips kann dich trotzdem einschränken – etwa beim schnellen Umsetzen des Körpers, beim Abstützen, wenn der Gips gegen die Pedale stösst oder wenn du wegen Schmerzen oder Medikamenten in deiner Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt bist.

Wenn du fahrunfähig das Auto lenkst, riskierst du eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Kommt es in fahrunfähigem Zustand zu einem Unfall, kann die Haftpflichtversicherung anschliessend auf dich Rückgriff nehmen.
Es hängt somit vom Grad der körperlichen Einschränkungen ab und liegt in deiner Verantwortung, ob du sicher Auto fahren kannst, ohne dass du dabei dich oder andere gefährdest. Im Zweifelsfall solltest du deinen Arzt fragen und sicherheitshalber auf das Fahren verzichten.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.






