Bundesrat will keine Zulassungs- und Nummernpflicht für E-Roller
Der Bundesrat lehnt Helm-, Nummern- und Ausweispflicht für E-Roller ab und will auch Soziusfahrten nicht verbieten.

Der Bundesrat ist dagegen, für E-Roller eine Helm- und Nummernpflicht sowie eine Ausweispflicht einzuführen. Auch ein Verbot, zu zweit auf einem Roller zu fahren, will er nicht.
Die Landesregierung beantragt deshalb, eine von 26 Mitgliedern aus allen Fraktionen des Nationalrats mitunterzeichnete Motion von Matthias Samuel Jauslin (GLP/AG) abzulehnen. Jauslin verlangt, E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge der Kategorie «schnelle Motorfahrräder» zuzuteilen.
Die Folge wären eine Kontrollschild- und Helmpflicht, eine Führerausweis-Pflicht und Altersgrenzen, wie es sie für bis zu 45 Kilometer pro Stunde (km/h) schnelle E-Bikes und Mofas gibt. Einen Sozius oder eine Sozia mitzunehmen, soll mit dem E-Roller zudem nicht mehr erlaubt sein.
Einspruch gegen Umklassifizierung
Der technische Fortschritt und die Bauarten dieser Trendfahrzeuge würden von den Behörden völlig unterschätzt, begründet Jauslin den Vorstoss. Die bis 25 km/h schnellen Fahrzeuge könnten sich durch einfache Manipulationen an Soft- und Hardware leicht schneller gemacht werden.
Der Bundesrat will die leichten E-Roller nicht umklassieren und auch das Sozius-Fahren nicht verbieten. Auch eine Zulassungspflicht lehnt er ab. Hingegen plant er, die Vorschriften zum Tuning dieser Fahrzeuge anzupassen und bei einer nächsten Anpassung der entsprechenden Verordnung eine Helmpflicht zur Diskussion zu stellen.










