Ab 2026 ist Nachstellen oder Stalking ein eigener Straftatbestand
Stalking oder sogenanntes Nachstellen ist ab Anfang 2026 ein Straftatbestand und kann mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Stalking oder sogenanntes Nachstellen ist ab Anfang 2026 ein Straftatbestand.
- Er kann mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden.
- Das hat der Bundesrat entschieden.
Die Folgen von Stalking könnten gravierend sein, schreibt der Bundesrat zum Entscheid vom Mittwoch.
Es könne die selbstbestimmte Lebensgestaltung und damit die persönliche Freiheit der Opfer erheblich gefährden.
Diese litten oft unter seelischen, aber auch sozialen und wirtschaftlichen Schäden.
Strafrechtliche Verfolgung nur auf Antrag
Eine strafrechtliche Verfolgung wegen Stalking gibt es indes nur auf Antrag, also wenn ein Opfer eine Strafanzeige macht.
So wollte es das Parlament. Gegen den Willen des Opfers gibt es damit kein Verfahren.
Auch müssten sich im Verfahren Opfer und Täter respektive Täterin begegnen, wurde argumentiert. Das könne belastend sein.
Gemäss dem neuen Gesetzestext wird das Vergehen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft.
Es betrifft Personen, die andere verfolgen, belästigen oder bedrohen. Und zwar auf eine Weise, welche die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit beschränkt.











