Bundesrat befürwortet Meldepflicht von Kinderporno-Verdachtsfällen
Der Bundesrat will, dass Plattformen, Provider, Cloud-Dienste und Fachpersonen bei Verdacht auf kinderpornografische Inhalte obligatorisch Meldung erstatten.

Online-Kommunikationsplattformen, Internet-Provider, Cloud-Anbieter und Fachpersonen sollen künftig obligatorisch Meldung erstatten müssen bei Verdacht auf kinderpornografische Inhalte. Dieser Meinung ist der Bundesrat.
Er hat die Annahme einer entsprechenden Motion von SP-Nationalrat Jean Tschopp (VD) beantragt, wie er am Mittwoch bekanntgab. 36 Ratsmitglieder haben Tschopps Vorstoss mitunterzeichnet. Als Nächstes ist die grosse Kammer am Zug.
Die Motion fordert eine breite Pflicht zur Meldung kinderpornografischer Inhalte im Internet an die Polizei oder eine Fachstelle. Auch der Bundesrat wolle Pädokriminalität gezielter und wirksamer bekämpfen, heisst es in der schriftlichen Stellungnahme der Landesregierung.
Bundesrat warnt vor Ausnahmen vom Berufsgeheimnis
Bei einer wortgetreuen Umsetzung der Motion – mit einer Ausweitung von Meldepflichten auch auf Fachpersonen – wären laut dem Bundesrat aller Voraussicht nach Ausnahmen vom Berufsgeheimnis und anderen gesetzlichen Schweigepflichten erforderlich. Diesem Aspekt müsse bei der allfälligen Umsetzung der Motion gebührend Rechnung getragen werden.
Derzeit ist die Schweiz auf die Meldepflichten anderer Länder – insbesondere der USA – angewiesen. Mit einer umfassenden Meldepflicht im Inland lasse sich auch die Abhängigkeit der Justizbehörden von Meldungen ausländischer Stellen reduzieren, macht der Motionär geltend. Das Beispiel der Meldepflicht für Cyberangriffe zeige, dass schnelles Handeln möglich sei.










