Die zuständige Ständeratskommission will, dass bestimmte Branchen und Personen die Arbeitszeitregeln lockern können. Der Bundesrat ist dagegen.
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Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will keine Branchen von Arbeitszeitregeln ausnehmen.
  • Die Mehrheit in der zuständigen Ständeratskommission befürwortet solche Ausnahmen.

Laut der zuständigen Ständeratskommission sollen bestimmte Branchen und Personen die Arbeitszeitregeln, etwa für freiwillige Sonntagsarbeit, künftig lockern können. Der Bundesrat ist gegen eine entsprechende Vorlage.

Geht es nach der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S), sollen bestimmte Branchen und Personen nicht dem Arbeitsgesetz unterstehen. Die Mehrheit beantragt, Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen solche Ausnahmen möglich sind.

Sie sollen auf Betriebe beschränkt sein, die hauptsächlich in den Bereichen Beratung, Informationstechnologie, Wirtschaftsprüfung und Treuhand arbeiten. Bedingung ist dabei, dass die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen schriftlich zustimmen.

Weitere Kriterien sind eine Vorgesetztenfunktion und ein Brutto-Einkommen von über 120'000 Franken. Zudem nennt die WAK-S einen höheren Bildungsabschluss und «grosse Autonomie» bei der Einteilung der Arbeitszeit. Die Vorschriften zum Gesundheitsschutz sollen explizit auch für Gruppen gelten, die vom Arbeitsgesetz ausgenommen sind.

Regierung: Erfolgschancen der neuen Revisionsidee «äusserst gering»

Der Bundesrat hält jedoch nichts davon, wie er in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme schreibt. Er beantragt deshalb, nicht auf die entsprechende Vorlage einzutreten.

Die Regierung erachtet die Erfolgschancen der neuen Revisionsidee als «äusserst gering». Er stört sich auch daran, dass die Sozialpartnerschaft übergangen wird. Das sei weder lösungsorientiert, noch verspreche es Erfolg. Deutliche Kritik von verschiedener Seite sei bereits heute absehbar.

Gangbar und realisierbar ist laut dem Bundesrat dagegen eine Verordnungsanpassung für die Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells für die betroffenen Branchen. Ein dahingehender Verordnungsentwurf wurde vor nicht allzu langer Zeit von den Dachverbänden der Sozialpartner beraten. Der Bundesrat erachtet die Chancen, dass ein Konsens erzielt werden kann, nach wie vor als intakt, wie er schreibt.

Die Arbeit der WAK-S an der umstrittenen Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von alt Ständerat Konrad Graber (Mitte/LU) zurück. Hauptanliegen ist die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit kurz zu unterbrechen und freiwillig am Sonntag zu arbeiten. Dies lässt sich mit dem geltenden Arbeitsrecht nicht umsetzen, wie eine Mehrheit findet.

Ständerat soll frühestens im Sommer entscheiden

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte bezweckt, dass mehr Menschen nach einem Jahresarbeitszeitmodell arbeiten: Arbeitgeber sollten künftig Vorgesetzte und Fachspezialisten, die mindestens 120'000 Franken verdienen oder einen höheren Bildungsabschluss haben, einem Jahresarbeitszeitmodell unterstellen können.

Laut einer Kommissionsminderheit ist das Arbeitsrecht jedoch genügend flexibel für Anpassungen an technologische und gesellschaftliche Veränderungen. Sie lehnt deshalb eine Änderung des Arbeitsgesetzes wie der Bundesrat ab.

Frühestens im Sommer soll die kleine Kammer über die Vorlage entscheiden. Vorher wird sich nun noch einmal die Ständeratskommission damit befassen.

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