Bundesrat will Familienverfahrensrecht modernisieren
Der Bundesrat strebt an, das Gerichtsverfahren bei familienrechtlichen Streitigkeiten zu ändern.

Bei einer Trennung oder Scheidung der Eltern soll künftig in der Schweiz generell ein Gericht über Fragen entscheiden, welche die Kinder betreffen. Das will der Bundesrat. Heute tut dies nur bei verheirateten Eltern das Gericht und bei unverheirateten Eltern die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Diese Unterscheidung lasse sich heute nicht mehr rechtfertigen, schrieb die Landesregierung am Freitag in einer Mitteilung. Sie will deshalb die Zuständigkeit zur Beurteilung von Kinderbelangen vereinheitlichen.
Ändern will der Bundesrat auch die gerichtlichen Verfahren bei familienrechtlichen Streitigkeiten. Der Bundesrat strebt an, dass der Zugang zum Gericht weniger formell wird und die Richterinnen und Richter das Instrument des Einigungsversuchs konsequent anwenden.
Vereinfachter Zugang zum Gericht angestrebt
Wenn es zu keiner Einigung kommt, soll das Gesetz zudem in Zukunft ausdrücklich den Einbezug von Konfliktdeeskalationsmethoden im Verfahren vorsehen. Entsprechende Anpassungen von Zivilprozessordnung und Zivilgesetzbuch werde er Ende 2026 in eine Vernehmlassung geben, schrieb der Bundesrat. Noch brauche es aber weitere Vorbereitungen.
Diese Eckpunkte eines neuen Familienverfahrensrechts finden sich in einem Bericht, den der Bundesrat am Freitag veröffentlichte. Ihn liess er nach mehreren Rufen aus dem Parlament nach einer Modernisierung dieses Rechts erstellen.
Die SP begrüsste in einer Mitteilung die Aussagen des Bundesrats, forderte aber die Einführung von spezialisierten Familiengerichten.