Bundesrat will Bürgschaften für Wohnraumförderung stärken
Der Bundesrat will das Bürgschaftsinstrument zur Wohnraumförderung bis 2033 beibehalten und angesichts der Wohnungsknappheit verstärkt einsetzen.

Der Bund soll mit Bürgschaften weiterhin Wohnraumförderung betreiben können. Der Bundesrat will das Bürgschaftsinstrument bis 2033 beibehalten und nicht zuletzt wegen der Wohnungsknappheit mehr Geld einsetzen.
Am Freitag verabschiedete der Bundesrat die Botschaft ans Parlament. Mit dem Bund als Bürgen könne die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) ihren Mitgliedern Anleihen langfristig zu vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung stellen, schrieb der Bundesrat.
Zu Ausgaben führt das nur, wenn eine Bürgschaft eingelöst werden müsste. Seit dem Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 passierte das noch nie. 2021 war ein Rahmenkredit von 1,7 Milliarden Franken gesprochen worden. Für die Neuauflage von 2027 bis 2033 schlägt der Bundesrat 1,92 Milliarden Franken vor.
Zu kleiner Rahmenkredit gefährdet EGW-Finanzierungen
Gemäss Planungsbeschluss des Parlaments dürfte der Rahmenkredit eigentlich nur 1,64 Milliarden Franken betragen, schreibt der Bundesrat. Beschränke man sich auf diese Summe, könnte aber die EGW die hohe Nachfrage nach Finanzierungen nicht erfüllen. Neue Finanzierungen müssten um rund ein Viertel gesenkt werden.
Der Bundesrat argumentiert auch mit dem vielerorts knappen Wohnraum, der mittlerweile immer mehr Menschen treffe. Die Emissionszentrale werde vor allem im preisgünstigen Wohnungsbau tätig. Den Bedarf nach Finanzierungen erhöht haben laut dem Bundesrat auch Veränderungen in der Bankenlandschaft und neue Vorgaben der Bankenregulierung.










