Digitale Publikationsplattformen sollen bei Packungsbeilagen von Medikamenten nur ergänzend zur Anwendung kommen.
Packungsbeilage
Eine Mitarbeiterin des Generika-Vertreibers Helvepharm AG, legt am 27. Februar 2007 im Verpackungszentrum in Frauenfeld Filmtabletten und die Packungsbeilage des Antibiotikums Ciprofloxacin in eine Medikamentenpackung. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will Packungsbeilagen in Papierform nicht abschaffen.
  • Nicht alle Anwender seien mit den digitalen Möglichkeiten genügend vertraut.

Dass Packungsbeilagen für Medikamente künftig nur noch in elektronischer Form vorliegen, kommt für den Bundesrat nicht infrage. Digitale Publikationsplattformen sollen nur ergänzend zur Anwendung kommen. Das schreibt die Regierung auf eine Anfrage von Nationalrat Christoph Eymann (LDP/BS).

Laut dem Fragesteller wäre ein rein elektronisches Format mit Vorteilen verbunden. Einerseits seien die heutigen Packungsbeilagen in Papierform oft wegen der kleinen Schrift nicht gut lesbar und auch nicht ökologisch. Andererseits wäre eine Aktualisierung der Angaben in elektronischer Form leichter möglich ohne Neudruck und Umpacken.

Der Bundesrat gibt Eymann zwar teilweise recht: Die kleingedruckten Packungsbeilagen seien «wenig zeitgemäss» und «teilweise ungenügend anwenderfreundlich», schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort. Bereits heute seien aber alle Fach- und Patienteninformationen zusätzlich digital verfügbar.

Nicht alle mit digitalen Möglichkeiten genügend vertraut

Ein kompletter Verzicht auf Papier sei zudem nicht angezeigt, da lange nicht alle Anwender mit den digitalen Möglichkeiten genügend vertraut seien, um diese gezielt zu nutzen. «Im Sinne der Arzneimittelsicherheit sollte deshalb von einem vollständigen Ersatz der Papierform aktuell abgesehen worden.»

Weitere Optionen seien aber durchaus denkbar. Laut dem Bundesrat hat die Arzneimittelbehörde Swissmedic einen Pilotversuch gestartet: Für Covid-19 Impfstoffe ist während der Pandemie die Verwendung von QR-Codes auf der Verpackung und in der Packungsbeilage möglich. Die gesammelten Erfahrungen würden von Swissmedic ausgewertet. Danach könne über weitere Massnahmen entschieden werden.

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