Der Bundesrat hat die Corporate-Governance-Grundsätze angepasst. Er hat nun mehr Kontrolle über bundesnahe Betriebe wie etwa der Post oder der ETH.
Der Bundesrat passt die Regeln für bundesnahe Betriebe an und verschärft die Kontrollen. (Symbolbild)
Der Bundesrat passt die Regeln für bundesnahe Betriebe an und verschärft die Kontrollen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/THOMAS HODEL
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat nun mehr Kontrolle über bundesnahe Betriebe.
  • So kann ein Direktor nur noch mit Bundesrats-Zustimmung angestellt oder entlassen werden.
  • Weiter wird die Eignerstrategie jeder Einheit alle acht Jahre systematisch überprüft.

Der Direktor oder die Direktorin eines bundesnahen Betriebs kann künftig nur noch mit Zustimmung des Bundesrats angestellt oder entlassen werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Corporate-Governance-Leitsätze entsprechend angepasst.

Weiter wird die Eignerstrategie jeder verselbstständigten Einheit alle acht Jahre systematisch überprüft, wie der Bundesrat mitteilte. Dazu gehören etwa die Schweizerische Post, die Eidgenössischen Technische Hochschule (ETH), die Swisscom oder die Ruag. Schliesslich müssen die Gebühren der Unternehmen für Dienstleistungen mit Monopolcharakter neu ebenfalls durch den Bundesrat genehmigt werden.

Der Bundesrat beschloss die Corporate-Governance-Grundsätze 2006. Unter anderem in Folge der Postauto-Affäre liess der Bundesrat bis Mitte 2019 die Steuerung der bundesnahen Unternehmen extern überprüfen. Die Analyse kam insgesamt zu einem positiven Resultat.

Ergänzend hat der Bundesrat im Rahmen eines Postulatsberichts die Steuerungsgrundsätze des Bundesrats eingehend überprüft. Die drei genannten Massnahmen sind eine Folge dieses Berichts.

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