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Bundesrat ernennt neuen VR-Präsidenten für Ruag International

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Bern,

Der Bundesrat hat entschieden, dass Daniel Frutig-Meier neuer Verwaltungsratspräsident des Technologiekonzerns Ruag International wird.

Ruag
Anfang 2020 war die Ruag aufgespalten worden. (Archivbild). - keystone

Daniel Frutig-Meier wird neuer Verwaltungsratspräsident des Technologiekonzerns Ruag International. Das hat der Bundesrat entschieden.

Der 63-Jährige wird Ende Januar zunächst ordentliches Mitglied im Verwaltungsrat, wie die Landesregierung anlässlich ihrer Sitzung vom Freitag mitteilte. Das Präsidium übernimmt er an der Generalversammlung der Muttergesellschaft von Beyond Gravity im Frühjahr.

Frutig-Meier erfülle die Anforderungen für seine neue Funktion vollumfänglich, schrieb der Bundesrat. Ausschlaggebend sei seine langjährige Erfahrung als CEO und Verwaltungsratspräsident in globalen, technologiegetriebenen Industrieunternehmen.

Im Laufe seiner Karriere war er unter anderem als Chef der Swisscom Immobilien AG und des Gebäudezulieferers Arbonia tätig. Seit 2020 ist er professioneller Verwaltungsrat und Partner im Netzwerk des Beratungsunternehmens Cyclad Experts.

Ruag seit 2020 aufgespalten: MRO für Armee, Beyond Gravity im Weltall

Anfang 2020 war die Ruag aufgespalten worden. Seither ist die Ruag MRO vor allem als Technologiepartner für die Schweizer Armee tätig. Dagegen besteht der internationale Teil des Unternehmens vor allem aus dem Bereich Beyond Gravity, der schwerpunktmässig im Raumfahrtgeschäft tätig ist.

Der Bundesrat wollte ursprünglich die vollständige Privatisierung von Beyond Gravity. Das Parlament entschied jedoch, das Unternehmen solle in Staatsbesitz bleiben.

Frutig-Meier folgt als Verwaltungsratspräsident auf Rainer Schulz. Dieser hatte sein Amt erst im April 2025 angetreten. Im Oktober wurde jedoch bekannt, dass sich Schulz entschieden habe, den Posten im Frühjahr 2026 wieder abzugeben. Schulz machte für seinen Entscheid persönliche Gründe geltend. Auch die Verwaltungsräte Jürg Oleas und Andreas Spreiter treten nicht mehr zur Wiederwahl an.

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