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Bundesrat verlängert Bewilligung für exportierende Rüstungsbetriebe

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Bern,

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Gültigkeitsdauer der Ein-, Aus- und Durchfuhrbewilligungen für Kriegsmaterial von einem auf zwei Jahre verlängert.

Kriegsmaterial
Der Bundesrat verlängert die Gültigkeitsdauer von Kriegsmaterialbewilligungen auf zwei Jahre. (Archivbild) - keystone

Rüstungsbetriebe erhalten für die Produktion und den Export von Gütern mehr Zeit. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Gültigkeitsdauer der Ein-, Aus- und Durchfuhrbewilligungen von Kriegsmaterial von einem auf zwei Jahre erhöht.

Weiter kann die Bewilligung neu um zwölf statt bisher um sechs Monate verlängert werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Als Grund nannte er die Beschaffungs-, Herstellungs-, Liefer- und Einführungsprozesse, die für moderne Rüstungsgüter viel Zeit in Anspruch nehmen würden.

Erhöhung der Gültigkeitsdauer der Bewilligungen

Laut Communiqué ist es den Betrieben bei der aktuellen Gültigkeitsdauer der Bewilligungen nicht immer möglich, diese innerhalb der erteilten Frist zu nutzen. Häufig müssten die Unternehmen nach dem Ablauf der 18-monatigen Bewilligung erneut ein Gesuch stellen, was einen zusätzlichen administrativen und finanziellen Aufwand bedeute.

Die neue Regelung ermögliche Effizienzgewinne, ohne dass damit erhöhte Exportrisiken verbunden wären, schrieb die Landesregierung. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) habe jederzeit den Überblick über die laufenden Bewilligungen.

Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung (KMV) nötig. Die Änderung tritt gemäss Bundesrat am 1. März 2025 in Kraft.

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